Wesen des Förderkredits

Ein Förderkredit (oft auch als Liquiditätshilfe bezeichnet) ist dadurch gekennzeichnet, dass staatliche, halbstaatliche oder überstaatliche Institutionen einem kreditsuchenden Wirtschaftssubjekt Finanzmittel in Kreditform i. d. R. mittel- bis langfristig zur Verfügung stellen. Förderkredite stellen ein Instrument der Subventionsfinanzierung dar und werden ausschließlich an Förderungsberechtigte vergeben. Ein wesensimmanentes Merkmal von Förderkrediten ist deren relativer Zinsvorteil gegenüber anderen Kreditarten wie z. B. dem Kontokorrentkredit oder dem Ratenkredit. Die Förderung resultiert demnach aus einer Differenz zwischen dem Kapitalmarktzins und dem Zinssatz des Förderkredits. Nach Art des Kreditnehmers ist zwischen gewerblichen und privaten Förderkrediten zu unterscheiden.

Die Vergabe von Förderkrediten fußt im Allgemeinen auf wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen des Staates. Mit dem Instrument Förderkredit greift die öffentliche Hand gezielt in den Wirtschaftsprozess ein, um spezifische Personen-, Unternehmens- oder Branchengruppen den politischen Zielsetzungen entsprechend strukturell zu fördern.

Förderkredite sind vorwiegend zweckgebunden und werden nur an einen begrenzten Kreis von Begünstigten vergeben. Als mögliche Verwendungszwecke von Förderkrediten seien exemplarisch folgende genannt:

  • Existenzgründung/-sicherung,
  • Innovations-/Forschungs- und Entwicklungs-/Technologieförderung,
  • Ausbildung,
  • Investitionsförderung,
  • Betriebserrichtung/-verlagerung,
  • Umweltschutz/Energieeinsparung/Emissionsvermeidung und Immissionsschutz sowie
  • Förderung privaten Wohneigentums.

Wichtigster Förderkreditgeber in Deutschlang ist die KfW Bankengruppe (im Juli des Jahres 2003 aus der Fusion der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichbank (DtA) entstanden).

Beantragung und Formen des Förderkredits

Förderkredite werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen beantragt werden. Der Ablauf des Antragsverfahrens für Förderkredite ist unterschiedlich ausgestaltet. Oft ist aber die Hausbank in das Beantragungsverfahren eingeschaltet und sowohl bei der Beratung und Informationsbeschaffung als auch bei der Beantragung und Auszahlung der Mittel beteiligt.

Ermittlung des Zinssatzes am Beispiel der KfW

Die Kreditzinsen werden von der Hausbank festgelegt. Bei der Festlegung berücksichtigt diese die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens (Bonität) sowie die gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung). Dabei gilt der Grundsatz: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz. Bei der Festsetzung des Zinssatzes geht die Hausbank üblicherweise in drei Schritten vor.

Festsetzung des Zinssatzes in drei Schritten

1. Schritt: Die Hausbank prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des antragstellenden Unternehmens. Dazu benötigt sie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage, wie z. B. Jahresabschlüsse und sonstige betriebliche Auswertungen. Auf dieser Basis schätzt sie ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe verbunden ist. Die Hausbank verwendet hierzu Ratingverfahren, in die auch weitere Faktoren, die nach Einschätzung der Hausbank die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen, einfließen können.

2. Schritt: Die Hausbank prüft die für den Förderkredit vorgesehenen Sicherheiten. Dafür werden die für den Kredit vorgesehenen Sicherheiten (z. B. Grundschulden oder Sicherungsübereignungen) von der Hausbank bewertet, indem geschätzt wird, welcher Anteil des Kredits durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden. Bei der Festlegung der Werthaltigkeit der Besicherung kommt es im Wesentlichen auf den erwarteten Wiederverkaufswert der Sicherheiten an. Dieser wird u. a. beeinflusst durch die Art der Sicherheit, die Höhe der nutzungsbedingten Wertminderung, die Marktgängigkeit und den allgemeinen technischen Fortschritt.

3. Schritt: Die Hausbank legt den risikogerechten Zinssatz fest. Durch die Kombination der so ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen gelangt die Hausbank in einem dritten Schritt zu einem Zinssatz, der das Risiko der Kreditvergabe angemessen berücksichtigt.

Beurteilung des Förderkredits

Im Rahmen der Subventionsfinanzierung nehmen Förderkredite eine gewichtige Rolle ein. Neben den Förderkrediten sind als Fördermittel insbesondere Bürgschaften, Zulagen und Zuschüsse von Bedeutung. Gerade für kleine Unternehmen sind Förderkredite eine wichtige Finanzierungsalternative, da diese kaum eine Möglichkeit haben, ihre Investitionsvorhaben aus dem laufenden Cashflow zu finanzieren und ihnen der Zugang zum Kapitalmarkt fehlt.

Die wesentlichen Vorteile von Förderkrediten sind:

  • Niedrigere Zinsen als auf dem Kapitalmarkt.
  • Vergleichsweise geringe laufende Liquiditätsbelastung.
  • Erhöhte Planungssicherheit durch lange Zinsbindung und Laufzeit.
  • Die (in einzelnen Programmen) mögliche Tilgungsfreiheit in den Anfangsjahren schont die Liquidität in kritischen Anlaufph...

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