Wird ein wirtschaftlich oder technisch objektiv wertloses Gebäude in Abbruchabsicht erworben, so entfallen die Anschaffungskosten nach H 6.4 EStH vollständig auf das Grundstück. Das objektiv wertlose Gebäude wird mangels Anschaffungskosten nicht planmäßig abgeschrieben.

Hinsichtlich der Behandlung der Abbruchkosten ist zu unterscheiden, ob der Abbruch des erworbenen Gebäudes in Zusammenhang mit der Herstellung eines neuen Gebäudes steht:

  • Sofern der Abbruch des erworbenen Gebäudes mit der Herstellung eines neuen Gebäudes in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht, so gehören die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes. Davon ist z. B. auszugehen, wenn der Erwerb und Abbruch eines Altgebäudes auf die Beseitigung und Neuerrichtung eines neuen Gebäudes auf dem gleichen Grundstück gerichtet ist.
  • Besteht kein Zusammenhang mit der Herstellung eines neuen Gebäudes, so sind die Abbruchkosten Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens.
 
Praxis-Beispiel

Abbruch eines wirtschaftlich verbrauchten Gebäudes, das in Abbruchabsicht erworben wurde

Spediteur Hans Groß erwirbt zum 1.1.01 ein Nachbargrundstück von einer Privatperson mit einem objektiv wertlosen Gebäude. Die Anschaffungskosten für das bebaute Grundstück betragen 200.000 EUR. Spediteur Hans Groß reißt das Gebäude im Geschäftsjahr 01 nicht ab.

Herr Groß bucht die gesamten Anschaffungskosten auf das Konto "Unbebaute Grundstücke", da sich auf dem Grundstück zu diesem Zeitpunkt kein benutzbares Gebäude befindet. Damit gilt das Grundstück als unbebaut.

Buchungsvorschlag zur Einbuchung des Grundstücks zum Zugangszeitpunkt im Geschäftsjahr 01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0065/0215 Unbebaute Grundstücke 200.000 1200/1800 Bank 200.000

Im Juni 02 entschließt sich Hans Groß zum Bau einer neuen Lagerhalle auf dem zuvor erworbenen Grundstück. Anfang Juli 02 wird daher das im Jahr zuvor erworbene Gebäude abgerissen. Der Abbruch wird durch die Fa. Geiger ausgeführt, die dafür 60.000 EUR netto in Rechnung stellt. Da der Abbruch innerhalb der Dreijahresfrist erfolgt und Hans Groß die Vermutung der Abbruchabsicht nicht widerlegt, aktiviert Hans Groß die Abbruchkosten als Teil der Herstellungskosten des neuen Gebäudes.

Buchungsvorschlag für die Buchungen der Abbruchkosten im Geschäftsjahr 02 als Teil der Herstellungskosten der neuen Lagerhalle:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0120/0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken 60.000 1200/1800 Bank 71.400
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 11.400      

Unmittelbar danach im August 02 beginnt Hans Groß den Neubau einer Lagerhalle an gleicher Stelle. Die Halle wird bis zum Jahresende nicht fertiggestellt und die bis zum Jahresende anfallenden Herstellungskosten daher auf dem Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken" erfasst.

Im Zuge der Bauarbeiten im August 02 zeigt sich, dass Baumaterial des alten Gebäudes im Wert vom 10.000 EUR beim Bau der neuen Lagerhalle verwendet werden kann. Zum Zeitpunkt des Kaufs zum 1.1.01 ordnete Hans Groß die gesamten Anschaffungskosten richtigerweise dem Grundstück zu, da das Gebäude zum Erwerbszeitpunkt objektiv wertlos war und er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, ob und in welchem Umfang das Baumaterial z. T. im Zuge des Neubaus im Folgejahr noch verwendet werden kann.

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Teil des Baumaterials nun bei der Herstellung der neuen Lagerhalle verwendet werden kann, erhöht Hans Groß i. H. d. Werts des verwendeten Baumaterials im Geschäftsjahr 02 die Herstellungskosten der neuen Lagerhalle zu Lasten der aktivierten Anschaffungskosten des im Geschäftsjahr 01 erworbenen Grund und Bodens.

Buchungsvorschlag zur Aktivierung des Baumaterials im Wert von 10.000 EUR als Teil der Herstellungskosten der neuen Lagerhalle:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0120/0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken 10.000 0065/0215 Unbebaute Grundstücke 10.000

Hans Groß bucht bis zum Abschluss des Herstellungsvorgangs alle intern und extern anfallenden Aufwendungen auf das Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken". Zum Zeitpunkt der Fertigstellung im Geschäftsjahr 03 wird er eine Umbuchung der gesamten Herstellungskosten auf das Konto "Geschäftsbauten" vornehmen.

Außerdem wird Herr Groß zu diesem Zeitpunkt den Buchwert des Grundstücks i. H. v. noch 190.000 EUR vom Konto "Unbebaute Grundstücke" auf das Konto "Grundstückswerte bebauter Grundstücke" umbuchen, da sich auf dem Grundstück nun ein in Nutzung befindliches Gebäude befindet.

 
Hinweis

Was beim Errichten eines Parkplatzes beachtet werden muss

Würde anstatt eines neuen Gebäudes auf dem erworbenen Gelände ein befestigter Parkplatz errichtet werden, für den Herstellungskosten zu aktivieren sind, so müssen –...

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