Wird ein Gebäude erworben, um es im Betrieb weiter zu nutzen, so sind sowohl das Grundstück als auch das Gebäude in Höhe ihrer jeweiligen Anschaffungskosten zu aktivieren. Das Gebäude ist ab Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht abzuschreiben.
Kommt es nach der Dreijahresfrist zum Abbruch (bzw. die fehlende Abbruchabsicht wird bei Abbruch innerhalb von 3 Jahren nachgewiesen), so sind die Abbruchkosten vollständig als Aufwand zu buchen. Außerdem muss in diesem Fall im Jahr des Abbruchs i. H. d. Restbuchwerts des Gebäudes eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Dies gilt auch, wenn ein neues Gebäude errichtet wird. Der Entschluss, das alte Gebäude abzureißen, bringt dann die Tatsache seines wirtschaftlichen Verbrauchs zum Ausdruck.
Abbruch einer Lagerhalle, die ohne Abbruchabsicht erworben wurde
Spediteur Hans Groß erwirbt zum 1.1.01 ein Nachbargrundstück von einer Privatperson mit einer technisch und wirtschaftlich nicht verbrauchten Lagerhalle darauf. Die Anschaffungskosten von 320.000 EUR entfallen i. H. v. 200.000 EUR auf das Grundstück und i. H. v. 120.000 EUR auf die Lagerhalle.
Buchungsvorschlag zur Erfassung des Erwerbs des Grundstücks mit Lagerhalle zum 1.1.01:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0085/0235 | Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke | 200.000 | 1200/1800 | Bank | 320.000 |
0100/0250 | Fabrikbauten | 120.000 |
Hans Groß nutzt die Lagerhalle in seinem Betrieb. Nach 4 Jahren stellt sich jedoch heraus, dass die Lagerhalle für Hans Groß nicht mehr sinnvoll nutzbar ist. Daher reißt er die Lagerhalle im Mai 04 ab. Anschließend baut er bis Oktober 04 eine neue Lagerhalle für Herstellkosten von 150.000 EUR (ohne Verwendung von Gebäudeteilen der alten Lagerhalle und ohne die Nutzung von Abbruchmaterialien der alten Lagerhalle als Baumaterial). Der Abbruch wird durch die Fa Geiger ausgeführt, die dafür 60.000 EUR netto in Rechnung stellt.
Für den Zeitraum vom 1.1.01 bis 1.6.04 schreibt Hans Groß die Lagerhalle planmäßig mit einem Prozentsatz von 3 % ab. Danach ergibt sich zum 30.5.04 folgender Restbuchwert:
Anschaffungskosten der Lagerhalle zum 1.1.01 | 120.000 | |
– | Jahresabschreibung 01 (120.000 x 0,03) | 3.600 |
– | Jahresabschreibung 02 (120.000 x 0,03) | 3.600 |
– | Jahresabschreibung 03 (120.000 x 0,03) | 3.600 |
– | Anteilige Jahresabschreibung 04 (5 x (300 = 3.600/12)) | 1.500 |
= | Restbuchwert der Lagerhalle zum 30.5.04 | 107.700 |
Der Restbuchwert der Lagerhalle i. H. v. 107.700 EUR wird vollständig abgeschrieben und die Abbruchkosten als Grundstückaufwendungen behandelt.
Buchungsvorschlag für die außerplanmäßige Abschreibung des Gebäudes:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4843/6231 | Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude | 107.700 | 0100/0250 | Fabrikbauten | 107.700 |
Buchungsvorschlag für die Erfassung der Abbruchkosten:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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4290/6350 | Grundstücksaufwendungen betrieblich | 60.000 | 77654 | Fa. Geiger | 71.400 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 11.400 |
Soweit ein Teil der alten Bausubstanz in den Neubau einbezogen wird, gehört deren anteiliger Buchwert zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.
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