Wenn ein selbst errichtetes Betriebsgebäude abgerissen wird, sind die anfallenden Abbruchkosten zu 100 % als Aufwand zu erfassen bzw. als Betriebsausgaben abziehbar.

Das gilt uneingeschränkt, wenn das Gebäude selbst errichtet und im Rahmen des Betriebs genutzt wurde – wie im Fall des Praxis-Beispiels. Der Abbruch führt zur technischen und wirtschaftlichen Wertlosigkeit mit der Folge einer außerplanmäßigen Abschreibung. Dies gilt auch dann, wenn der Abbruch dem Ziel dient, einen Neubau zu erstellen.

Wird Abbruchmaterial als Baumaterial bei einem Neubau verwendet, so gehört der anteilige Buchwert für das Baumaterial zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.[1]

 
Praxis-Beispiel

Abbruch einer selbst erstellten Lagerhalle und Verwendung von Abbruchmaterial im Zuge eines Neubaus

Es gelten die Ausgangsdaten wie im Praxis-Beispiel zuvor. D. h., Spediteur Hans Groß lässt eine 20 Jahre alte Lagerhalle Mitte 01 abreißen.

Im Unterschied zum Praxis-Beispiel wird nun angenommen, dass Hans Groß unmittelbar nach dem Abbruch der alten Lagerhalle an gleicher Stelle eine neue Lagerhalle baut. Beim Bau der neuen Lagerhalle in der 2. Jahreshälfte 01 werden Abbruchmaterialen der alten Halle i. H. d. anteiligen Buchwerts von 10.000 EUR verwendet. Der Bau der Halle erfolgt durch die Beauftragung diverser Fremdfirmen und ist bis zum 31.12.01 noch nicht abgeschlossen.

Da die alte Lagerhalle abgerissen wird, schreibt Hans Groß den Restbuchwert der alten Lagerhalle zum Zeitpunkt des Abbruchs i. H. v. 115.500 EUR (s. Praxis-Beispiel) bis auf den Restbetrag von 10.000 EUR ab. Damit ergibt sich eine außerplanmäßiger Abschreibung i. H. v. 105.500 EUR.

Buchungsvorschlag für die Erfassung der außerplanmäßigen Abschreibung auf die alte Lagerhalle:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4843/6231 Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude 105.500 0100/0250 Fabrikbauten 105.500

I. H. d. anteiligen Buchwerts i. H. v. 10.000 EUR der verwendeten Baumaterialien (der alten Lagerhalle) wird der Buchwert der alten Lagerhalle nicht als Abschreibungsaufwand erfasst, sondern steht zunächst auf dem Konto "Fabrikbauten". Der Restbuchwert i. H. v. 10.000 EUR ist Teil der Herstellungskosten der neuen Lagerhalle. Daher erfolgt zunächst eine Umbuchung auf das Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken".

Buchungsvorschlag für die Umbuchung des anteiligen Buchwerts für das verwendete Abbruchmaterial als Teil der Herstellungskosten der neuen Halle:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0120/0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken 10.000 0100/0250 Fabrikbauten 10.000

Auf dem Konto "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken" werden nach und nach alle auf die Herstellung der neuen Halle entfallenden Eigen- und Fremdleistungen erfasst. Erst nach Erreichen der Betriebsbereitschaft (im folgenden Geschäftsjahr 02) ist eine Umbuchung auf das Konto "Fabrikbauten" (und auf einen eigenen Stammsatz bzw. Anlagenkarte) vorzunehmen und ab diesem Zeitpunkt die planmäßige Abschreibung zu buchen.

Die Abbruchkosten i. H. v. 60.000 EUR netto erfasst Spediteur Hans Groß in voller Höhe als Aufwand.

Buchungsvorschlag für die Erfassung der Abbruchkosten:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen betrieblich 60.000 77654 Fa. Geiger 71.400
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 11.400      

Wird Abbruchmaterial nicht für einen Neubau verwendet, sondern veräußert, so sind die Erlöse mit dem Aufwand für den Abbruch zu verrechnen. Oftmals erfolgt die Veräußerung des Abbruchmaterials auch durch das Unternehmen, das den Abbruch durchführt.

 
Praxis-Beispiel

Abbruch einer selbst erstellten Lagerhalle und teilweiser Verkauf von Abbruchmaterial

Es gelten die Ausgangsdaten wie im Praxis-Beispiel zuvor. D. h., Spediteur Hans Groß lässt eine 20 Jahre alte Lagerhalle Mitte 01 abreißen und baut unmittelbar nach dem Abbruch der alten Lagerhalle an gleicher Stelle eine neue Lagerhalle.

Im Unterschied zum vorherigen Beispiel werden die Abbruchmaterialien nicht beim Bau der neuen Lagerhalle verwendet, sondern an das Abbruchunternehmen Geiger verkauft, das auch den Abbruch durchführt.

Hans Groß schreibt den gesamten Restbuchwert der alten Lagerhalle zum 1.6.01 von 115.500 EUR (siehe vorheriges Praxis-Beispiel) außerplanmäßig ab. Nach dieser Buchung ist der Restbuchwert der alten Halle vollständig ausgebucht.

Buchungsvorschlag zur Ausbuchung der alten Lagerhalle zum 1.6.01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4843/6231 Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude 115.500 0100/0250 Fabrikbauten 115.500

Die Fa. Geiger stellt 60.000 EUR für den Abbruch in Rechnung und rechnet Hans Groß netto 10.000 EUR für das Ab...

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