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Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsanforderungen soll nach der verabschiedeten CSRD in künftigen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Diesbzgl. ist vorgesehen, dass die EU-Kommission delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erlässt. Die Darstellung des am 15.11.2022 nach öffentlicher Konsultation veröffentlichten ersten Satzes dieser Standards – den ESRS – erfolgt ausführlich in § 9A.[1]
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