Rz. 24

Bislang wurden Sustainability-Linked Loans v.a. von börsennotierten Unternehmen genutzt. So sind für das kennzahlenbasierte Kreditinstrument die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsindikatoren und quantifizierbaren Nachhaltigkeitszielen essenziell. Zudem erwarten die Geldgeber eine Strategie, die aufzeigt, wie die Ziele erreicht werden sollen. Große börsennotierte Unternehmen sind hierfür meist gut gerüstet, da sie bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie und klare Ziele vorweisen, über die notwendigen Ressourcen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügen und ihre Finanzabteilung vor dem Hintergrund der Börsennotierung und funktionierender Investor Relations meist gut über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und gängiger Standards unterrichtet sind.

 

Rz. 25

Mittelgroße und nichtbörsennotierte Unternehmen sind hier noch nicht so weit. Während eine ausführliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bspw. für börsennotierte Blue Chips zur Selbstverständlichkeit geworden ist, verfügten noch im Jahr 2020 selbst im MDAX laut einer gemeinsamen Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und dem Beratungsunternehmen Kirchhoff Consult nur 74 % über einen Nachhaltigkeitsbericht. Im SDAX waren es nur 50 %. In nur knapp mehr als der Hälfte dieser Berichte waren die berichteten nichtfinanziellen Kennzahlen geprüft.[1]

 

Rz. 26

Hier wird die Regulierung durch die künftigen nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Offenlegungspflichten für Unternehmen eine deutliche Veränderung bewirken. So wird die derzeit gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst werden.[2] Gem. der überarbeiteten Direktive werden künftig deutlich mehr Unternehmen gefordert sein, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Ab 2025 werden alle großen Unternehmen[3] verpflichtet werden, die neuen verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen (§ 9 Rz 55 ff.).

 

Rz. 27

Zweifelsohne ist dies zunächst zwar mit einem erheblichen Aufwand verbunden, eröffnet aber einer Vielzahl weiterer Unternehmen perspektivisch die Möglichkeit, ohne allzu große Mehrarbeit die Vorzüge von Sustainable Finance zu nutzen. Auch immer mehr mittelgroße und nichtbörsennotierte Unternehmen dürften hiervon Gebrauch machen. Daraus wird ersichtlich: nachhaltigkeitsbezogene Kredite können sich als neuer Standard etablieren.

[2] Vgl. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, ABl. EU v. 16.12.2022, L 322/15 ff.
[3] Die kurz- bis mittelfristig entstehenden Anforderungen an eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen als auch an nicht am Kapitalmarkt notierten Unternehmen, wenn sie bestimmte Größenklassen überschreiten, wird schätzungsweise 49.000 Unternehmen in der EU und ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland betreffen.

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