Der Erfolg der IFRS, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS-Verordnung) seinen vorläufigen Höhepunkt in Europa erreicht hatte, könnte durch das aktuelle Projekt des IASB zur IFRS-Rechnungslegung von Small and Medium-Sized Entities (SME) sowie durch die am 2. Juli 2007 verlautbarte Proposed Rule (Release No. 33–8818 "Acceptance from Foreign Private Issuers of Financial Statements prepared in accordance with International Financial Reporting Standards without Reconciliation to U.S. GAAP") der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC, nach der diese ab dem Jahr 2009 IFRS-Abschlüsse ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung auf die US-GAAP anerkennen würde, weiteren Anschub erhalten.

Mit dem Bilanzrechtsreform-Gesetz (BilReG) vom 4. Dezember 2004 hat der deutsche Gesetzgeber die Freiheitsgrade, die die IFRS-Verordnung eröffnet, in den §§ 315a und 325 Abs. 2a HGB umgesetzt. Diesem Neuland, das deutsche Unternehmen in der Rechnungslegung nach IFRS betreten, trägt die vorliegende 5. Ergänzungslieferung in besonderem Maße Rechnung. Auch die IASCF ist in den letzten Jahren nicht untätig geblieben: So hat die IASCF seine Verfassung geändert. Zudem wurden die Verfahrensweisen zur Erarbeitung von Standards des IASB und Interpretationen des IFRIC angepasst. Im Mittelpunkt der 5. Ergänzungslieferung steht daher die grundlegende und vollständige Überarbeitung des Teils A "Grundlagen" des Kommentars.

Auch diese 5. Ergänzungslieferung wäre ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Personen nicht realisierbar gewesen. Unser besonderer Dank gilt den einzelnen Autoren dieser Ergänzungslieferung, insbesondere denen des Grundlagenteils. Darüber hinaus danken wir dem Verlag für die bewährt harmonische Zusammenarbeit und vor allem Frau Dipl.-Betriebswirtin (FH) Sybille Molzahn M.A. und Herrn StB Dipl.-Betriebswirt Christian Basler, die besonders engagiert die redaktionelle Koordination der vorliegenden Ergänzungslieferung übernommen und wieder zahlreiche wertvolle und sachkundige Anregungen bei der Durchsicht der Manuskripte eingebracht haben.

Über konstruktive Anmerkungen und Anregungen zu unserem Kommentar freuen sich die Herausgeber sehr. Hinweise können jederzeit an die E-Mail-Adresse (stefan.bischof@de.ey.com) gerichtet werden.

Münster und Stuttgart, im Oktober 2007

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