Die internationale Rechnungslegung hat sich durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS-Verordnung) zur Rechnungslegungssprache kapitalmarktorientierter Unternehmen etabliert. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreform-Gesetz (BilReG) vom 4. Dezember 2004 die internationale Rechnungslegung auch für nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (§ 315e Abs. 3 HGB) und für den befreienden Einzelabschluss (§ 325 Abs. 2a HGB) geöffnet.

Seit dem letzten Vorwort zur 16. Ergänzungslieferung im Oktober 2011 hat der IASB die internationale Rechnungslegung spürbar fortentwickelt: Dies gilt insbesondere für das Konsolidierungspaket, mit dem der IASB IFRS 10 bis 12 in die internationale Rechnungslegung eingeführt und ein neues Control-Konzept (Einfluss auf die relevanten Aktivitäten) etabliert hat. Nicht minder bedeutsam ist die Entwicklung von IFRS 9, der IAS 39 (mit Ausnahme der Vorschriften zum Hedge-Accounting, für die ein Wahlrecht zwischen IFRS 9 und IAS 39 besteht) ersetzt. Mit IFRS 9 trägt der IASB insbesondere den im Zuge der Finanzmarktkrise artikulierten Bedenken an dem IAS 39 zugrunde liegenden Modell eingetretener Verluste Rechnung und ersetzt dieses durch das Modell erwarteter Verluste (expected credit loss model). Schließlich hat der IASB mit seinem in IFRS 15 verankerten 5-Stufen-Modell die Umsatzrealisierung in der internationalen Rechnungslegung auf eine neue Grundlage gestellt und mit IFRS 16 die Grundsätze zur Leasingbilanzierung – jedenfalls für den Leasingnehmer – "revolutioniert", indem er der in der Praxis beliebten Off-balance-Bilanzierung mit seinem Right-of-Use-Ansatz ein Ende bereitet hat.

Flankierend zu der praxisnahen Kommentierung der einzelnen Standards und Interpretationen haben wir im Grundlagenteil des Kommentars den vielfältigen Entwicklungen im Bereich der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen Rechnung getragen: So etwa mit dem jährlich aktualisierten Kapitel zum Enforcement der Rechnungslegung durch die DPR e.V. und die BaFin (VI). Der zunehmenden Bedeutung der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen tragen die Kapitel zum Lagebericht (XII.) sowie zum Integrated Reporting (XI.) Rechnung. Schließlich beleuchten wir die Entwicklungen in der Internationalisierung der Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen (IPSAS) (IX.). Weitere Grundlagenkapitel – so zu Proforma-Statements im Kontext von Kapitalmarkttransaktionen sowie zur Digitalisierung der Rechnungslegung – sind für die nahe Zukunft geplant.

Auch die 36. Ergänzungslieferung wäre ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Personen nicht realisierbar gewesen. Unser besonderer Dank gilt den einzelnen Autoren dieser Ergänzungslieferung. Darüber hinaus danken wir dem Verlag für die exzellente Zusammenarbeit, bei der insbesondere das tatkräftige und konstruktive Engagement von Frau Marita Mollenhauer sowie die Sorgfalt und Umsicht von Frau Claudia Knapp besondere Erwähnung verdienen. Über konstruktive Anmerkungen und Anregungen zu unserem Kommentar freuen sich die Herausgeber sehr. Hinweise können jederzeit an die E-Mail-Adresse (stefan.bischof@de.ey.com) gerichtet werden.

Münster und Stuttgart, im Oktober 2018

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