Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS-Verordnung) sind kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ab dem 1. Januar 2005 verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 4. Dezember 2004 mit § 315a HGB die Mitgliedstaatenwahlrechte der IFRS-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben nicht-kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen das Wahlrecht zur Konzernrechnungslegung nach IFRS und können große Unternehmen IFRS-Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB befreiend offen legen. Somit ist der Anwendungsbereich der Rechnungslegung nach IFRS für deutsche Unternehmen bemerkenswert erweitert worden.

Nachdem mit der 1. Ergänzungslieferung vom März 2005 der Startschuss für zahlreiche Überarbeitungen und Ergänzungen der Kommentierung gegeben wurde, soll die 2. Ergänzungslieferung der ungebrochen regen Schaffenskraft von IASB und IFRIC Rechnung tragen. Sie berücksichtigt die anerkannten IFRS nach dem Stand vom Mai 2006. Es ist den Herausgebern ein besonderes Anliegen, künftig einen regelmäßigen Turnus von Ergänzungslieferungen umzusetzen.

Im Vergleich zur letzten Ergänzungslieferung haben sich Änderungen im He­rausgeberkreis unseres Kommentars ergeben. Aus Altersgründen ausgeschieden sind die Herren WP/StB Dr. h.c. Dietrich Dörner und WP/StB Prof. Dr. Heinz Kleekämper, die unseren Kommentar mit begründet und durch ihre herausragende Kompetenz in Theorie und Praxis der internationalen Rechnungslegung maßgeblich mit gestaltet und bereichert haben. Für ihr beeindruckendes Engagement gebührt ihnen aufrichtiger Dank. Neu in die Herausgeberschaft aufgenommen wurden die Herren WP/StB Dr. Peter Oser und WP/StB Dr. Stefan Bischof, die sich gleichermaßen dem Ziel unseres Werkes verpflichtet fühlen, unseren Lesern aktuelle, fachlich hervorragende und praxisorientierte Anwendungs- und Auslegungshinweise zur Rechnungslegung nach IFRS zu vermitteln.

Auch diese 2. Ergänzungslieferung ist erst durch die tatkräftige Unterstützung vieler Personen möglich geworden. Unser besonderer Dank gilt neben den Autoren und dem Verlag vor allem Frau Dipl.-Betriebswirtin (FH) Sybille Molzahn M.A. und Herrn WP/StB/RA Thomas Harzheim, die besonders engagiert die redaktionelle Koordination der Ergänzungslieferung übernommen und zahlreiche wertvolle und sachkundige Anregungen bei der Durchsicht der Manuskripte eingebracht haben.

Über konstruktive Anmerkungen und Anregungen zum vorliegenden Werk würden sich die Herausgeber sehr freuen. Hinweise können jederzeit an die E-­Mail-Adresse (stefan.bischof@de.ey.com) gerichtet werden.

Münster und Stuttgart, im Juli 2006

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