Mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS-Verordnung) haben sich die IFRS zu einem festen Bestandteil der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Europa etabliert. Mit dem Bilanzrechtsreform-Gesetz (BilReG) vom 4. Dezember 2004 hat der deutsche Gesetzgeber die Freiheitsgrade, die die Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt, in den §§ 315a und 325 Abs. 2a HGB behutsam umgesetzt.

Mit seinem Standard für Small and Medium-Sized Entities (SMEs) wirbt der IASB inzwischen auch bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen für eine Anwendung einheitlicher, an die Informationsbedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen angepasster Rechnungslegungsstandards. Indes konkurriert der IFRS for SMEs mit dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 reformierten Handelsrecht, das für deutsche Unternehmen mit dem Anspruch aufwartet, eine flexiblere und kostengünstigere Alternative zu den IFRS zu sein.

Diesen Entwicklungen haben wir mit den jüngsten Ergänzungslieferungen in besonderer Weise, namentlich mit zahlreichen neuen Kapiteln im Grundlagenteil des Kommentars, Rechnung getragen: So haben wir den Grundlagenteil um ein Kapitel zum IFRS für SMEs (Kap. V) sowie nunmehr auch um ein Kapitel zur Vereinbarkeit von HGB-BilMoG und dem IFRS für KMU (Kap. VII) erweitert. Des Weiteren widmet sich Kap. VIII dem am 8. Dezember 2010 veröffentlichten IFRS Practice Statement "Management Commentary", der ein unverbindliches Rahmenkonzept für die Erstellung eines Managementberichts regelt, der dem deutschen Lagebericht entspricht. Schließlich wurde das Kap. VI: "Enforcement der Rechnungslegung in Deutschland" – wie jedes Jahr – aktualisiert (z. B. um die aktuellen Prüfungsschwerpunkte der DPR e. V.).

Vor dem Hintergrund der zuletzt vom IASB veröffentlichten Standards zu IFRS 10–13 möchten wir auf den in dieser 16. Ergänzungslieferung erstmals kommentierten IFRS 13 "Fair Value Measurement" hinweisen. IFRS 13 ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Ziel des IFRS 13 ist es, ein einheitliches Verständnis hinsichtlich des beizulegenden Zeitwertes und der damit verbundenen Leitlinien sowie ein in sich geschlossenes Konzept zur Fair Value-Bewertung zu schaffen, das durch entscheidungsrelevante Anhangangaben flankiert wird. Durch IFRS 13 werden zahlreiche Standards (z. B. IAS 16, IAS 36 etc.) geändert, die den Fair Value als Bewertungsmaßstab verwenden. Diese Kommentierungen sollen sukzessive mit den nächsten Ergänzungslieferungen unseres Kommentars aktualisiert werden.

Auch diese 16. Ergänzungslieferung wäre ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Personen nicht realisierbar gewesen. Unser besonderer Dank gilt den einzelnen Autoren dieser Ergänzungslieferung, insbesondere denen des Grundlagenteils. Darüber hinaus danken wir dem Verlag für die exzellente Zusammenarbeit, bei der insbesondere das tatkräftige und konstruktive Engagement von Frau Marita Mollenhauer besondere Erwähnung verdient. Des Weiteren möchten wir uns bei Fabian Graupe bedanken, der in bewährter Manier für die Erstellung des Stichwortverzeichnisses verantwortlich zeichnet.

Über konstruktive Anmerkungen und Anregungen zu unserem Kommentar freuen sich die Herausgeber sehr. Hinweise können jederzeit an die E-Mail-Adresse (stefan.bischof@de.ey.com) gerichtet werden.

Münster und Stuttgart, im Oktober 2011

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