Tz. 175

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Aufgegebene Geschäftsbereiche sind gem. IFRS für KMU (2015) 5.5 (e) in der Gesamtergebnisrechnung gesondert darzustellen. Weitere Angabepflichten ergeben sich nicht.

 

Tz. 176

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Ein gesonderter Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ist nicht erforderlich. Der IFRS für KMU führt jedoch aus, dass im Fall einer geplanten Veräußerung von Vermögenswerten ein Hinweis auf eine mögliche Wertminderung gegeben ist, so dass im Rahmen des Indikatoransatzes ein Wertminderungstest für diesen Vermögenswert durchzuführen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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