Tz. 150

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Gem. IFRS für KMU 25.2 sind Fremdkapitalkosten in der Periode erfolgswirksam zu erfassen, in der sie angefallen sind. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung im Vergleich zu IAS 23 dar, der seit seiner Änderung mit Wirkung ab dem 01.01.2009 eine verpflichtende Aktivierung von Fremdkapitalkosten vorsieht. Der Abschnitt sieht keine weiteren Anhangangabeverpflichtungen vor als die durch IFRS für KMU 5.5 (b) geforderte Angabe der Finanzierungskosten sowie der nach IFRS für KMU 11.48 (b) erforderlichen Angabe der Zinsaufwendungen, die auf Finanzinstrumente entfallen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

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