Tz. 69

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind in den Abschnitten 4 bis 8 erläutert und umfassen Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) und Gewinn- und Verlustrechnung, Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals oder Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen (statement of income and retained earnings), Kapitalflussrechnung und Anhang. Eine Segmentberichterstattung ist analog zu IFRS 8 für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht vorgesehen. Der im Standardentwurf vorgesehene Querverweis auf IFRS 8 wurde gestrichen.

 

Tz. 70

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Abweichend von IAS 1.106 sieht IFRS für KMU 6.4 iVm. 3.18 keine verpflichtende Aufstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung vor. Vereinfachend dürfen KMU eine Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen statt einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Aufstellung über die Veränderungen des Eigenkapitals vorlegen, wenn die einzigen Veränderungen des Eigenkapitals während der Periode aus dem Periodenergebnis, Dividendenzahlungen, Korrekturen von Fehlern früherer Perioden und Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultieren.

 

Tz. 71

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Bei der Kapitalflussrechnung in IFRS für KMU 7.7–9 werden sowohl die direkte als auch die indirekte Methode zur Wahl gestellt. Die indirekte Methode – als einfachere Methode – wird vorangestellt. Forderungen nach einer Streichung der Kapitalflussrechnung als Abschlussbestandteil für KMU hat der IASB nicht stattgegeben. Insbesondere Darlehensgeber und Kreditoren kurzfristiger Forderungen sähen die Kapitalflussrechnung als äußerst nützlich an. Zudem hält der IASB die Erstellung einer Kapitalflussrechnung nicht für zeit- und kostenintensiv (vgl. IFRS für KMU BC138–139).

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