Tz. 32

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Der Standard ist mit Veröffentlichung durch den IASB am 09.07.2009 in Kraft getreten (vgl. IASB, Press Release, S. 2). Die Entscheidung darüber, auf welche Abschlüsse der Standard erstmalig Anwendung finden soll, ist auf nationaler Ebene festzulegen. Der IFRS für KMU enthält daher kein Datum des verpflichtenden Inkrafttretens und keine Angabe darüber, ob eine retrospektive oder eine prospektive Anwendung vorgesehen ist. Für den Übergang auf die Vorschriften des IFRS für KMU sieht der Abschnitt 35 gesonderte Regelungen vor (vgl. Tz. 177).

 

Tz. 33

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Änderungen am IFRS für KMU 2015 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen. Sie sind retrospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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