Tz. 130

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Regelungen zu Sachanlagen entsprechen im Wesentlichen IAS 16. Aufgrund der Änderungen 2015 steht den Anwendern künftig auch die Bilanzierung nach der Neubewertungsmethode zur Verfügung. Der IASB hat sich vor allem wegen der Vergrößerung des Anwenderkreises, der erhöhten Konsistenz zu den IFRS und des höheren Informationsgehalts des Abschlusses für die Einführung des Neubewertungsmodells in den IFRS für KMU entschieden (vgl. IFRS für KMU BC210 ff.).

 

Tz. 131

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Teile von Sachanlagen, die in regelmäßigen Zeitabständen ersetzt werden, sind in Höhe der Anschaffungskosten der Ersatzteile zu aktivieren. Der Restbuchwert des ersetzten Teils ist auszubuchen. Sofern die Ermittlung des Restbuchwerts nicht praktikabel ist, können die Anschaffungskosten für das Ersatzteil als Indikation für den Ausgangswert herangezogen werden. Diese Erleichterung wurde im Rahmen der Änderungen 2015 aufgenommen (vgl. IFRS für KMU (2015) 17.6).

 

Tz. 132

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Der Komponentenansatz ist grundsätzlich anzuwenden. Die Anschaffungskosten eines Anlagegegenstands sind gem. IFRS für KMU 17.16 allerdings nur dann auf dessen wesentliche Komponenten zu verteilen, wenn diese in ihrem wirtschaftlichen Verbrauch wesentlich voneinander abweichende Muster aufweisen. In diesem Fall ist eine gesonderte Abschreibung der Komponenten über ihre jeweilige Nutzungsdauer vorgesehen.

 

Tz. 133

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Abweichend von IAS 16.51 sind der Restwert sowie die Restnutzungsdauer gem. IFRS für KMU 17.19 nur dann auf eine Veränderung zu überprüfen, wenn ein Hinweis darauf besteht, dass sich die Einschätzung seit dem letzten Berichtsstichtag diesbezüglich verändert hat. Auch die Abschreibungsmethode ist gem. IFRS für KMU 17.23 lediglich dann auf eine notwendige Anpassung zu überprüfen, wenn Indikatoren darauf hindeuten, dass sich seit dem letzten Bilanzstichtag eine wesentliche Veränderung der in der Art und Weise der Abnutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes ergeben hat.

 

Tz. 134

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Der IFRS für KMU sieht abweichend von IFRS 5 keine gesonderte Darstellung von Vermögenswerten vor, die zur Veräußerung gehalten werden. Nach IFRS für KMU 17.26 ist jedoch der Plan, einen Vermögenswert zu veräußern, analog zu IAS 36.12(f) ein Indikator für einen Wertminderungstest.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge