Tz. 51
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
---|---|---|---|
Anwendungsbereich |
|
Keine explizite Regelung; Anwendung allgemeiner Vorschriften |
|
Ansatz u. Bewertung | Aktivierung erhaltener Güter/Dienstleistungen, sofern Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist; ansonsten Erfassung als Aufwand (zB Leistungen der AN); ggf. Verteilung des Aufwands über den Erdienungszeitraum (IFRS 2.7ff., 2.14f.) mit Gegenposition bei: (a) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente:
(b) Anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich:
(c) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleichsoptionen:
|
Keine explizite Regelung; Anwendung allgemeiner Vorschriften | Aktivierung erhaltener Güter/Dienstleistungen, sofern Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist; ansonsten Erfassung als Aufwand (zB Leistungen der AN); ggf. Verteilung des Aufwands über den Erdienungszeitraum (sec. 26.3f., 26.5 fit Gegenposition bei: (a) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente:
(b) Anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich:
(c) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleichsoptionen: Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich, außer
|
Ausweis u. Angabepflichten | Zum Ausweis von Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung s. o. Abschn. "Rückstellungen", von EK-Komponenten vgl. Tz. 47 Zu Angabepflichten vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I |
|
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen