Tz. 51

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Anwendungsbereich
  • Erwerb von Gütern u. Dienstleistungen gegen Gewährung von EK-Instrumenten des Leistungsempfängers oder Vergütung, deren Höhe vom Kurs der EK-Instrumente des Leistungsempfängers abhängig ist
  • Konzernweite Pläne fallen in den Anwendungsbereich des IFRS 2
(IFRS 2.2ff., IFRS 2.43A ff.)
Keine explizite Regelung; Anwendung allgemeiner Vorschriften
  • Erwerb von Gütern u. Dienstleistungen gegen Gewährung von EK-Instrumenten des Leistungsempfängers oder Vergütung, deren Höhe vom Kurs der EK-Instrumente des Leistungsempfängers abhängig ist
  • Anwendungswahlrecht für konzernweite Pläne
(sec. 26.1, sec. 26.16)
Ansatz u. Bewertung

Aktivierung erhaltener Güter/Dienstleistungen, sofern Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist; ansonsten Erfassung als Aufwand (zB Leistungen der AN); ggf. Verteilung des Aufwands über den Erdienungszeitraum (IFRS 2.7ff., 2.14f.) mit Gegenposition bei:

(a) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente:

  • Im EK iHd. erfassten Vermögenswerts oder Aufwands; ggf. Ansammlung über den Erdienungszeitraum (IFRS 2.7, 2.10f., 2.23)
  • Bewertung der gewährten EK-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter u. Leistungen am Tag der Gewährung; sofern dieser nicht verlässlich bestimmbar ist: Beizulegender Zeitwert der gewährten EK-Instrumente am Tag der Gewährung

    (IFRS 2.10ff., 2.16ff., 2.24f.)

  • Berücksichtigung von Nicht-Ausübungsbedingungen u. Marktbedingungen bei Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der EK-Instrumente am Tag der Gewährung; von nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen während des Erdienungszeitraums durch Bestimmung der Anzahl der EK-Instrumente zu jedem Berichtsstichtag; Erfassung von Wertänderungen im EK

    (IFRS 2.19–21A)

(b) Anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich:

  • Verbindlichkeit iHd. erfassten Vermögenswerts oder Aufwands; ggf. Ansammlung über den Erdienungszeitraum (IFRS 2.7, 2.30ff.)
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu ­jedem Berichtsstichtag; erfolgswirksame Erfassung von Wertänderungen (IFRS 2.30)
  • Berücksichtigung von Nicht-Ausübungsbedingungen u. Marktbedingungen bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der aus in bar zu erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen resultierenden Verpflichtung bei Gewährung, an jedem Berichtsstichtag u. am Tag der Erfüllung (IFRS 2.33C); von Dienstbedingungen u. nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen während des Erdienungszeitraums durch Bestimmung der Anzahl der EK-Instrumente zu jedem Berichtsstichtag (IFRS 2.33A)

    (IFRS 2.19–2.21A)

(c) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleichsoptionen:

  • Bilanzierung in Abhängigkeit des Wahlrechtsberechtigten

    (IFRS 2.34ff.)

  • Wahlrecht beim Unternehmen: Bilanzierung als Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente, es sei denn, Barausgleich ist anzunehmen (IFRS 2.34ff., 2.41ff.)
  • Wahlrecht bei der Gegenpartei: Aufteilung in EK- u. FK-Komponenten (IFRS 2.35ff.)
Keine explizite Regelung; Anwendung allgemeiner Vorschriften

Aktivierung erhaltener Güter/Dienstleistungen, sofern Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist; ansonsten Erfassung als Aufwand (zB Leistungen der AN); ggf. Verteilung des Aufwands über den Erdienungszeitraum

(sec. 26.3f., 26.5 fit Gegenposition bei:

(a) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente:

  • Im EK iHd. erfassten Vermögenswerts oder Aufwands

    (sec. 26.3, sec. 26.7ff.)

  • Bewertung der gewährten EK-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter u. Leistungen am Tag der Gewährung; sofern dieser nicht verlässlich bestimmbar ist: Beizulegender Zeitwert der gewährten EK-Instrumente am Tag der Gewährung; Erleichterungsregelung bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts für EK-Instrumente (Directors’s Valuation) (sec. 26.7ff., sec. 26.10ff.)
  • Berücksichtigung von Nicht-Ausübungsbedingungen u. Marktbedingungen bei Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der EK-Instrumente am Tag der Gewährung, von nicht marktbezogenen Ausübungsbedingungen während des Erdienungszeitraums (Bestimmung der Anzahl der EK-Instrumente zu jedem Berichtsstichtag); Erfassung von Wertänderungen im EK (sec. 26.9)

(b) Anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich:

  • Verbindlichkeit iHd. erfassten Vermögenswerts oder Aufwands; ggf. Ansammlung über den Erdienungszeitraum

    (sec. 26.3, sec. 26.14)

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Berichtsstichtag; erfolgswirksame Erfassung von Wertänderungen

    (sec. 26.14)

(c) Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleichsoptionen:

Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich, außer

  • Begleichung der Verpflichtungen mittels EK-Instrumente in der Vergangenheit oder
  • Wahlrecht ohne wirtschaftlichen Gehalt
Dann Bilanzierung als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch EK-Instrumente (sec. 26.15)
Ausweis u. Angabe­pflichten

Zum Ausweis von Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung s. o. Abschn. "Rückstellungen", von EK-Komponenten vgl. Tz. 47

Zu Angabepflichten vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I
  • Keine explizite Regelung...

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