Tz. 72

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Aufstellungspflicht Pflichtbestandteil für kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS 8.2)

Konkretisierung durch DRSC:

DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Keine Kodifizierung der Pflicht zur Segmentberichterstattung; keine Regelungen zu deren Ausgestaltung
  • Falls Aufstellung: Beschreibung der Grundlagen der Aufstellung u. Darstellung (sec. 3.25)
Ort der ­Angabe Anhang (IAS 1.10)

Eigenständiger (freiwillliger) Bestandteil des Abschlusses

(§§ 264 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz, 297 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Entfällt
Segmente u. deren ­Abgrenzung Geschäftssegmente; Bildung entspr. unternehmensinterner Berichts- u. Steuerungsstruktur (Management Approach) (IFRS 8.5ff.) Operative Segmente, die produktorientiert oder geographisch abgegrenzt werden können; Bildung entspr. unternehmensinterner Organisations- u. Berichtsstruktur unter Berücksichtigung der Chancen- u. Risikostruktur des Unternehmens (DRS 3.9f.) Entfällt
  Wahlrecht zur Zusammenfassung von Segmenten mit vergleichbaren wirtschaftlichen Merkmalen, Produkten u. Produktionsprozessen, Kunden, Vertriebsmethoden sowie regulatorischen Rahmenbedingungen (IFRS 8.11 iVm. IFRS 8.12); Wahlrecht zur Zusammenfassung von operativen Segmenten, die im Verhältnis zueinander homogene Chancen u. Risiken aufweisen (DRS 3.13) Entfällt
  Berichterstattung nur über bedeutende Segmente (Anwendung der "10 %-Klausel" auf (ggf. aggregierte) Geschäftssegmente); Rest im Sammelposten "Alle sonstigen Segmente" (IFRS 8.11 iVm. IFRS 8.13ff.)

Berichterstattung nur über größere Segmente (Anwendung der "10 %-Klausel" auf (ggf. aggregierte) Geschäftssegmente) (DRS 3.15, DRS 3.40)

Angaben nach §§ 285, 314 HGB:

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen u. Regionen; keine klaren Abgrenzungskriterien (§§ 285 Nr. 4, 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
Entfällt
Grundsätze der Berichterstattung Grundlage des Ausweises von Segmentinformationen: Wertmaßstab unternehmensinterner Berichterstattung an die verantwortliche Unternehmensinstanz zur Bewertung der Ertragskraft von Segmenten u. Entscheidungen über die Ressourcenallokation (IFRS 8.25) Grundlage des Ausweises von Segmentinformationen: Rechnungslegungsmethoden des Abschlusses (DRS 3.19) Entfällt
 

Vergleichsangaben

(IAS 1.38, IFRS 8.18, IFRS 8.29f.)

Vergleichsangaben

(DRS 3.43, DRS 3.30)
Entfällt

Angabepflichten zu einzelnen Segmenten

  • Segmentierungs­ebenen
Nur eine Segmentebene mit zusätzlichen geografischen Angaben über Kundenumsatzerlöse u. langfristige Vermögenswerte (vgl. Abschn. "Ergänzende Angaben") Differenzierung zwischen primärer u. sekundärer Segmentierungsebene (produktorientiert oder geographisch; unterschiedliche Berichterstattungsanforderungen) (DRS 3.9) Entfällt
  • Primäre Segmentierungsebene

Pflichtangaben pro Segment:

  • Segmentergebnis (IFRS 8.23)

Pflichtangaben pro Segment, sofern unternehmensintern berichtspflichtig:

  • Segmentvermögenswerte u. ­Segmentschulden
  • Umsatzerlöse von externen ­Kunden

Pflichtangaben pro Segment:

  • Umsatzerlöse mit Dritten
  • Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
  • Segmentergebnis
  • Abschreibungen
  • Andere nicht zahlungswirksame Posten
  • Ergebnis aus Beteiligungen an ­assoziierten Unternehmen
Entfällt
 
  • Umsatzerlöse aus Transaktionen mit anderen Geschäftssegmenten
  • Zinserträge
  • Zinsaufwendungen
  • Planmäßige Abschr. u. Amortisationen
  • Wertminderungen u. Wertaufholungen
  • Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Posten
  • Wesentliche Ertrags- u. Aufwandsposten, die nach IAS 1.86 angegeben werden
  • Anteil am Ergebnis von At-Equity-Beteiligungen
  • Ertragsteueraufwand/-ertrag
  • Betrag der At-Equity-Beteiligungen
  • Zugänge zu bestimmten langfristigen Vermögenswerten

    (IFRS 8.23f., IAS 36.129)

Überleitungsrechnung auf die Werte im Abschluss, sofern Beträge in der Segmentberichterstattung angegeben:

  • Gesamtbetrag der Segmentumsatzerlöse zu Umsatzerlösen in der GER
  • Gesamtbetrag der Segmentergebnisse zum Gewinn oder Verlust aus fortzuführender Geschäftstätigkeit grds. vor Steuern gem. GER bzw. GuV
  • Gesamtbetrag der Segmentvermögenswerte zu Vermögenswerten gem. Bilanz
  • Gesamtbetrag der Segmentschulden zu Schulden gem. Bilanz
  • Summe der Beträge der Segmente für jede andere wesentliche Information auf den entspr. Betrag im Abschluss unter gesonderter Angabe aller wesentlichen Abstimmungsposten (IFRS 8.28)
  • Erträge aus sonstigen Beteili­gungen
  • Vermögen einschl. der Beteili­gungen
  • Investitionen in das langfristige Vermögen
  • Schulden
  • Zinsertrag u. Zinsaufwand bei Ausweis des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als Segmentergebnis; bei Ausweis des Periodenergebnisses auc...

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