Tz. 71
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
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Aufstellung | Pflichtbestandteil (IAS 1.10(d), IAS 1.111 iVm. IAS 7.1) |
Pflichtbestandteil im KA; Pflichtbestandteil im EA von kapitalmarktorientierten KapG iSd. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind (§§ 297 Abs. 1 Satz 1, 264 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz HGB) Konkretisierung durch DRSC:
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Pflichtbestandteil (sec. 3.17(d)) |
Inhalt | Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (IAS 7.18, IAS 7.43f.) | Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (DRS 21.25; DRS 21.30; DRS 21.38(b)) | Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (sec. 7.1, sec. 7.7, sec. 7.18) |
Ausweisvorgaben
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Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von: |
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Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von:
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Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (IAS 7.31) Bei Kreditinstituten idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33) |
Gesonderter Ausweis von gezahlten Zinsen in der KFR als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (DRS 21.48); Erhaltene Zinsen in der KFR als Cashflow aus Investitionstätigkeit (DRS 21.44); Ausnahme Kreditinstitute: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17) |
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (sec. 7.14) |
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Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (IAS 7.31) Bei Kreditinstituten erhaltene Dividenden idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33) |
Gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden unter Finanzierungstätigkeit in der KFR (DRS 21.48; DRS 21.A2.23); Gesonderter Ausweis von erhaltenen Dividenden unter Investitionstätigkeit in der KFR (DRS 21.44) Ausnahme Kreditinstitute: erhalten Dividenden als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17) |
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (sec. 7.14) |
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Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR idR. als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.35f.) | Gesonderter Ausweis in der KFR idR als Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (DRS 21.18f.) | Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit (sec. 7.17) |
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Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit; Ausweis von Transaktionen, die nicht zum Beherrschungsverlust führen, unter Finanzierungstätigkeit (IAS 7.39, IAS 7.42A f.) | Jeweils gesonderter Ausweis aggregierter Cashflows aus dem Erwerb u. dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten unter der Investitionstätigkeit (DRS 21.43) | Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit;
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Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (IAS 7.28) | Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von den Cashflows aus laufender Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (DRS 21.35) | Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (sec. 7.13) |
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Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (IAS 7.16) | Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (DRS 21.20) | Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (sec. 7.5) |
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