Tz. 71

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Aufstellung

Pflichtbestandteil

(IAS 1.10(d), IAS 1.111 iVm. IAS 7.1)

Pflichtbestandteil im KA; Pflichtbestandteil im EA von kapitalmarktorientierten KapG iSd. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind (§§ 297 Abs. 1 Satz 1, 264 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz HGB)

Konkretisierung durch DRSC:

  • DRS 21 Kapitalflussrechnung, Anwendung auch auf EA empfohlen (GoB)
Pflichtbestandteil (sec. 3.17(d))
Inhalt Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (IAS 7.18, IAS 7.43f.) Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (DRS 21.25; DRS 21.30; DRS 21.38(b)) Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (sec. 7.1, sec. 7.7, sec. 7.18)

Ausweis­vorgaben

  • Allgemeine ­formale Anforderungen
  • Darstellung von Cashflows gegliedert nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (IAS 7.10)
  • Keine Formvorgaben
  • Angabe von Vergleichszahlen (IAS 1.38)
  • Angabe von Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (IAS 1.113)
  • Stetigkeitsgrundsatz (IAS 1.45, IAS 8.13)
  • Darstellung von Cashflows gegliedert nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (DRS 21.38ff.)
  • Staffelform (DRS 21.21)
  • Angabe von Vergleichszahlen (DRS 21.22)
  • Stetigkeitsgrundsatz (DRS 21.23)
  • Darstellung von Cashflows gegliedert nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (sec. 7.3)
  • Keine Formvorgaben
  • Angabe von Vergleichszahlen (sec. 3.14, sec. 3.20)
  • Angabe von Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (sec. 8.3)
  • Stetigkeitsgrundsatz (sec. 3.11, sec. 10.7)
  • Mindestgliederung

Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von:

  • Pflicht zur gesonderten Angabe mind. von Hauptgruppen der Bruttoein/-auszahlungen (IAS 7.18, IAS 7.21)
  • Nachfolgend aufgelisteten Sachverhalten
  • Mindestgliederung
DRS 21 Kapitalflussrechung, Anlage 1

Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von:

  • Pflicht zur gesonderten Angabe mind. von Hauptgruppen der Bruttoein/-auszahlungen (sec. 7.7ff., sec. 7.10)
  • Nachfolgend aufgelisteten Sachverhalten
  • Zinsen

Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (IAS 7.31)

Bei Kreditinstituten idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33)

Gesonderter Ausweis von gezahlten Zinsen in der KFR als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (DRS 21.48);

Erhaltene Zinsen in der KFR als Cashflow aus Investitionstätigkeit (DRS 21.44);

Ausnahme Kreditinstitute: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17)
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (sec. 7.14)
  • Dividenden

Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (IAS 7.31)

Bei Kreditinstituten erhaltene Dividenden idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33)

Gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden unter Finanzierungstätigkeit in der KFR (DRS 21.48; DRS 21.A2.23);

Gesonderter Ausweis von erhaltenen Dividenden unter Investitionstätigkeit in der KFR (DRS 21.44)

Ausnahme Kreditinstitute: erhalten Dividenden als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17)
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (sec. 7.14)
  • Ertrag­steuern
Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR idR. als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.35f.) Gesonderter Ausweis in der KFR idR als Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (DRS 21.18f.)

Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit

(sec. 7.17)
  • Änderung des Konsoli­dierungskreises
Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit; Ausweis von Transaktionen, die nicht zum ­Beherrschungsverlust führen, unter Finanzierungstätigkeit (IAS 7.39, IAS 7.42A f.) Jeweils gesonderter Ausweis aggregierter Cashflows aus dem Erwerb u. dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten unter der Investitionstätigkeit (DRS 21.43)

Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit;

  • Ausweis von Transaktionen, die nicht zum Beherrschungsverlust führen, unter Finanzierungstätigkeit (sec. 7.10 iVm. sec. 9.18f.)
  • Wechselkurseffekte im Finanzmittelfonds
Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (IAS 7.28) Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von den Cashflows aus laufender Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (DRS 21.35) Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (sec. 7.13)
  • Cashflows aus Hedge-
    Geschäften
Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (IAS 7.16) Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (DRS 21.20) Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (sec. 7.5)
  • Wesent­liche Cashflows aus auß...

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