Tz. 68

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Anwendungs­bereich
  • Börsennotierte Unternehmen iSv. IAS 33.2
  • Ausweis eines unverwässerten u. eines verwässerten Ergebnisses je Aktie getrennt für fortgeführte u. aufgegebene Geschäftsbereiche (auch im Zwischenabschluss, sofern IAS 33 anwendbar) in der GER (bei Darstellung in zwei Aufstellungen), sonst in der GuV) (IAS 33.66f., IAS 36.37A.)
  • Angabe auch bei negativen Ergebnissen erforderlich (IAS 33.69)

Stellungnahme des IDW:

IDW RS HFA 2.3ff.
Keine Vorschriften; freiwillige Angabe zulässig (DVFA/SG-Empfehlung)
  • Keine Kodifizierung der Pflicht zur Angabe des Ergebnisses je Aktie
  • Falls Angabe: Beschreibung der Grundlagen für Berechnung u. Darstellung (sec. 3.25)
Berechnung
  • Unverwässertes Ergebnis je Aktie:

    Stammaktionären des MU zurechenbares Periodenergebnis dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien inkl. Stimmrechtsloser Vorzugsaktien (IAS 33.9ff.)

  • Verwässertes Ergebnis je Aktie:

    Stammaktionären des MU zurechenbares Periodenergebnis korrigiert um Bereinigungseffekte auf potenzielle Stammaktien (zB Zinsen) dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien (inkl. stimmrechtsloser Vorzugsaktien) zzgl. gewichteter durchschnittlicher Anzahl potenzieller Stammaktien (zB Bezugsrechte, Optionen, Wandlungsrechte) (IAS 33.30ff.)

Entfällt Entfällt

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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