Tz. 59

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

In IFRS für KMU 2.15 ff. werden die im Abschluss zu erfassenden Posten Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital sowie die im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Erträge und Aufwendungen definiert. Die Definitionen stimmen mit dem IFRS-Rahmenkonzept überein. Die Erfassung von Abschlussposten wird analog zu den herkömmlichen IFRS festgelegt. Demnach muss es wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen aus einem Geschäftsvorfall ein künftiger Nutzen zufließt oder sich daraus ein Nutzenabfluss ergibt. Zudem müssen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Wert des Geschäftsvorfalls verlässlich ermitteln lassen.

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