Tz. 39

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Zur Bilanzierung von kurzfristigen Finanzinvestitionen, die Finanzinstrumente iSv. IFRS 9 sind, vgl. Tz. 59 ff. Zur Bilanzierung von eigenen Anteilen vgl. Tz. 43 ff.

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