Tz. 70

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Die Integration des externen und internen Rechnungswesens berührt nicht alle Teilsysteme des betrieblichen Rechnungswesens und kann in unterschiedlicher Intensität vollzogen werden. Dementsprechend findet sich in der Praxis ein breites Spektrum an Gestaltungsformen, die sich vor allem im Hinblick auf das Ausmaß der Datenintegration und die Tiefe der Integration in der Unternehmenshierarchie unterscheiden.

 

Tz. 71

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Eine Betrachtung der verschiedenen Teilsysteme des betrieblichen Rechnungswesens zeigt, dass sich das externe Rechnungswesen in den Jahresabschluss (Handelsbilanz I) und die Steuerbilanz auf der einen und die Handelsbilanz II und den Konzernabschluss auf der anderen Seite differenzieren lässt (vgl. Abb. 2). Erstere beziehen sich auf eine Rechtseinheit und dienen der Zahlungsbemessung (Ausschüttung, Besteuerung) und Information (Jahresabschluss). Demgegenüber bildet der Konzernabschluss die wirtschaftliche Einheit des Konzerns ab und dient allein der Information. Innerhalb des internen Rechnungswesens können Planungsrechnungen, die sich auf einzelne Entscheidungsobjekte (zB Produkte, Projekte) beziehen, und Kontrollrechnungen, die den Periodenerfolg einer unternehmerischen Einheit (zB Profit Center, Geschäftsbereich) ermitteln, unterschieden werden. Zu Ersteren zählen beispielsweise Produktkalkulationen und Investitionskalküle, zu Letzteren die Betriebsergebnisrechnung.

Abb. 2: Integrierbare Teilbereiche des Rechnungswesens (in Anlehnung an: Klein, krp 1999, S. 69)

 

Tz. 72

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Der für die Integration des externen und internen Rechnungswesens relevante Bereich umfasst das Konzernrechnungswesen, speziell die Konzern-GuV, und die interne Erfolgsrechnung (vgl. Coenenberg, DB 1995; Klein, krp 1999). Bei diesen Teilsystemen liegt eine Zweckidentität vor (Information zur Erfolgskontrolle), so dass die externe und interne Ergebnisrechnung auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis harmonisiert werden können. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und anderer Zwecke bleiben der Jahresabschluss für die Ausschüttungsbemessung und die Steuerbilanz für die Besteuerung von der Integration unberührt. Ebenso werden die spezifischen Methoden zur Kostenspaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation sowie zur Investitionsbewertung auch bei einem integrierten Rechnungswesen weiterhin benötigt.

 

Tz. 73

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Die Gesamtergebnisrechnung nach IFRS ist indes nicht in allen Teilen controllingrelevant. Für die Unternehmenssteuerung und die operative Performancemessung sind nur die erfolgswirksamen Positionen von Bedeutung, nicht hingegen die erfolgsneutralen Positionen des sonstigen Ergebnisses. Zudem werden für die interne Performancemessung Ergebnisrechnungen benötigt, die sich auf kleinere Verantwortungsbereiche beziehen. Eine nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellte GuV lässt sich hierzu für die einzelnen Steuerungseinheiten auffächern und auch als Deckungsbeitragsrechnung darstellen (vgl. Franz/Winkler 2006, S. 87ff.).

 

Tz. 74

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Innerhalb des relevanten Integrationsbereichs stellt die einheitliche Datenbasis ein wesentliches Merkmal des integrierten Rechnungswesens dar. Maßgeblich sind dabei die Daten der Finanzbuchhaltung, da für die externe Rechnungslegung die regulatorischen Vorgaben zu beachten sind. Auf die gesonderte Erfassung und Bewertung von Geschäftsvorfällen in einer kalkulatorischen Betriebsbuchhaltung wird hingegen verzichtet. Kalkulatorische Kosten werden in der laufenden Rechnung nicht angesetzt. Es handelt sich mithin um eine pagatorische Erfolgsrechnung, die aufgrund einheitlicher Rechengrößen auch nur ein Periodenergebnis ausweist. Überleitungsrechnungen zwischen externem und internem Ergebnis sind bei vollständig identischer Datenbasis somit nicht erforderlich.

 

Tz. 75

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Gleichwohl zeigt sich in der Praxis, dass für interne Steuerungszwecke an den Zahlen des IFRS-Abschlusses oftmals Anpassungen vorgenommen werden. So werden häufig Ergebnis- und Vermögensgrößen um nicht steuerungsrelevante Positionen bereinigt. Beispielsweise steuert E.ON nach einem "adjusted EBIT", bei dem ua. Restrukturierungsaufwendungen und Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen eliminiert werden (vgl. Haeger 2006, S. 248f.). Lufthansa korrigiert das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach IFRS für die interne Steuerung zB um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Gewinne aus der Stichtagsbewertung von langfristigen Finanzinstrumenten (vgl. Beißel/Szczesny, Controlling 2009, S. 26f.). SAP steuert intern nach einem Non-IFRS-Umsatz und einer Non-IFRS-operativen Marge und kommuniziert diese Kennzahlen zusätzlich zu den IFRS-Zahlen im Integrierten Bericht. Diese Beispiele verdeutlichen, dass trotz einheitlicher Datenbasis eines integrierten Rechnungswesens Anpassungen an den Ergebnis- und Vermögensgrößen sinnvoll und notwendig sein können. Im Unterschied zum Vorgehen in der Kost...

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