Tz. 79a

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Aufstellung Nicht vorgesehen, aber freiwillige Aufstellung grds. möglich Nicht vorgesehen, aber freiwillige Aufstellung grds.möglich

Aufstellung eines kombinierten Abschlusses (Combined Financial Statements) als zusätzliches, freiwilliges Rechnungslegungsinstrument

Voraussetzung: Unternehmen werden von einem Investor beherrscht (sec. 9.28ff.)

Pflicht zur Aufstellung eines KA nach sec. 9.2f. bleibt hiervon unberührt
Inhalt Entfällt Entfällt Zusammenfassung der Abschlüsse von zwei oder mehr Unternehmen
Rechnungs­legungs­methoden Entfällt Entfällt
  • Beachtung sämtlicher Vorgaben des IFRS für KMU
  • Zwischenergebnis-, Schulden-, Aufwands- u. Ertragskonsolidierung
  • Einheitlichkeit des Stichtags, es sei denn, nicht durchführbar
  • Einheitlichkeit der Rechnungslegungsmethoden (sec. 9.29)
Angabe­pflichten Entfällt Entfällt
  • Tatsache, dass es sich um einen kombinierten Abschluss handelt
  • Begründung für die Aufstellung eines kombinierten Abschlusses
  • Grundlagen für die Bestimmung, welche Unternehmen in den kombinierten Abschluss einbezogen werden
  • Grundlagen für die Aufstellung des kombinierten Abschlusses
  • Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen u. Personen gem. sec. 33 (vgl. Tz. 73)

    (sec. 9.30)

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