Tz. 41

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Folgende Elemente des Rahmenkonzeptes der IFRS decken sich aus heutiger Sicht des Finanzanalysten mit den Anforderungen an das Berichtssystem eines Unternehmens:

  • Das Konzept der Periodenabgrenzung (accrual principle): Geschäftsvorfälle werden in der Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind; relevant ist also der Zeitpunkt der Realisation eines Geschäftsvorfalles und nicht derjenige, zu dem ein Zahlungsstrom generiert wird. Da die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens zukunftsgerichtet und nicht vergangenheitsorientiert erfolgen sollte, ist eine korrekte Periodenabgrenzung vor dem Hintergrund der Relevanz von Zahlungsströmen bei der Unternehmensbewertung umso bedeutsamer. Diese notwendige Anforderung kann als klar erfüllt angesehen werden.
  • Annahme der Unternehmensfortführung (going concern): Als konzeptionelle Basisannahme der IFRS erfüllt dieses Element ebenfalls die zentralen Anforderungen an ein Berichtssystem aus Sicht der Finanzanalyse, da es generell vom Ansatz der Marktwerte bzw. fortgeführten Anschaffungswerte ausgeht.
  • Grundsatz der Relevanz (relevance): Es ist für den Jahresabschlussleser von essentieller Bedeutung, dass die aufgeführten Sachverhalte relevant für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Auch hier erfüllen die IFRS die Anforderungen der Finanzanalyse.
  • Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung (faithful representation): Da die im Berichtssystem gelieferten Daten als Ausgangsbasis für die Prognose bewertungsrelevanter Größen und somit die Bestimmung der Werthaltigkeit eines Unternehmens bzw. seiner Aktie dienen, ist es von erheblicher Relevanz, dass die gelieferten Vergangenheitsdaten die Geschäftsvorfälle und sonstigen Sachverhalte glaubwürdig wiedergeben.
  • Grundsatz der Verständlichkeit (understandability): Die dem Adressaten des Jahresabschlusses gegebenen Informationen sollen leicht verständlich sowie eindeutig und klar sein. Somit soll einem geübten Leser ein zeitnaher Eingang in die Materie ermöglicht werden. Aus heutiger Sicht ist auch dieses Erfordernis erfüllt.
  • Vergleichbarkeit (comparability): Die primäre Bedeutung dieses Grundsatzes besteht darin, die Vergleichbarkeit von finanziellen Kenngrößen über verschiedene Perioden hinweg zu ermöglichen. Einerseits hat dies Bedeutung bei der Beurteilung der Entwicklung des Unternehmens im Zeitablauf. Andererseits ist dies auch bedeutsam, wenn es darum geht, die durchschnittliche Ertragsstärke eines Unternehmens über einen Industriezyklus hinweg zu evaluieren bzw. das Potenzial zur Verbesserung desselben aus Änderungen des Geschäftsmodells oder der Kostenstruktur zu bemessen.

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