Tz. 13
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
---|---|---|---|
Gründungskosten | Grds. Aktivierungsverbot; Ausnahme bei Gründungskosten, sofern diese in den AHK eines Gegenstands der Sachanlagen gem. IAS 16 enthalten sind (IAS 16 iVm. IAS 38.69(a)) | Aktivierungsverbot (§§ 248 Abs. 1 Nr. 1, 298 Abs. 1 HGB) |
Grds. Aktivierungsverbot; Ausnahme, sofern diese Teil der AHK eines Vermögenswerts sind, der die Ansatzkriterien für Vermögenswerte des IFRS für KMU erfüllt (sec. 18.14f.) |
Kapitalbeschaffungskosten | Grds. Aktivierungsverbot; Ausnahme bei EK-Beschaffungskosten u. Transaktionskosten für bestimmte finanzielle Vermögenswerte (IAS 32.35, IFRS 9.5.1.1, IFRS 3.53) | Aktivierungsverbot (§§ 248 Abs. 1 Nr. 2, 298 Abs. 1 HGB) |
Grds. Aktivierungsverbot; Ausnahme bei Finanzinstrumenten iSv. sec. 11, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (sec. 11.13, 12.12) |
Aufwendungen für die Ingangsetzung u. Erweiterung des Geschäftsbetriebs | Aktivierungsverbot; Ausnahme bei Anlaufkosten, sofern diese in den AHK eines Gegenstands der Sachanlagen gem. IAS 16 enthalten sind (IAS 16 iVm. IAS 38.69(a)) |
Einführung des Aktivierungsverbots mit BilMoG (vorher Aktivierungswahlrecht); Übergangsregelung: Beibehaltungswahlrecht für zuvor gebildete Bilanzierungshilfe (Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB, IDW RS HFA 28) | Aktivierungsverbot; Ausnahme, sofern diese Teil der AHK eines Vermögenswerts sind, der die Ansatzkriterien für Vermögenswerte des IFRS für KMU erfüllt (sec. 18.14f.) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen