1. Ansatz- u. Bewertung

 

Tz. 57

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Passivierungspflicht
  • Keine gesonderte Kategorie vorgesehen; aufgrund des Konzepts der Periodenabgrenzung erforderlich (Accrual basis of accounting CF.1.17ff.; IAS 1.27f.)
  • Ansatz, sofern Definitionskriterien eines Schuldpostens erfüllt, u. erfolgswirksame Erfassung im Zeitpunkt der Ertragsrealisierung oder des Verfalls (CF.4.26ff.; IAS 1.27f.)
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§§ 250 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Keine gesonderte Kategorie vorgesehen; aufgrund des Konzepts der Periodenabgrenzung erforderlich
  • Ansatz, sofern Definitionskriterien eines Schuldpostens erfüllt, u. erfolgswirksame Erfassung im Zeitpunkt der Ertragsrealisierung oder des Verfalls (sec. 2.36, sec. 2.39)
Passivierungswahlrechte Keine Keine Keine

2. Ausweis im Abschluss u. Anhangangaben

 

Tz. 58

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ausweis
  • Ausweis in der Bilanz bei Wesentlichkeit in einem gesonderten Posten, ansonsten idR unter Verbindlichkeiten (IAS 1.55, 1.77f.)
  • Aufgliederung in kurz- u. langfristige Bestandteile; Angabe des Betrags, der nicht innerhalb eines Jahres realisiert wird, sofern nicht aus der Aufgliederung ersichtlich (alternativ im Anhang) (IAS 1.60ff.)
Ausweis in der Bilanz in einem gesonderten Posten (§§ 266 Abs. 3 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB)
  • Ausweis in der Bilanz bei Wesentlichkeit in einem gesonderten Posten, ansonsten idR unter Verbindlichkeiten (sec. 4.3)
  • Aufgliederung in kurz- u. langfristige Bestandteile (sec. 4.4)
Angabe­pflichten Zu Angabepflichten vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden u. Abweichungen ggü. dem Vorjahr sowie gesondert den Einfluss auf die VFE-Lage (§§ 284 Abs. 2 Nr. 1 u. 2, 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u. 2 HGB); kleine KapG brauchen den Einfluss auf die VFE-Lage nicht angeben (§§ 267 Abs. 1, 284 Abs. 2 Nr. 2; 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
  • Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden u. Annahmen (sec. 8.5)
  • Ermessensentscheidungen (sec. 8.6)
  • Wichtige zukunftsbezogene Annahmen u. andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag (sec. 8.7)
Ggf. ergänzende Angaben gem. entspr. Vorgaben im IFRS für KMU je nach zugrunde liegender Transaktion

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