Tz. 82

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Gliederungsschema Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender IFRS Formblatt (§ 2 Abs. 1 RechKredV, § 340a Abs. 2 Satz 2 HGB); Vorschriften zu einzelnen Posten in §§ 12–27 RechKredV Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender Abschn. des IFRS für KMU
Ausweis Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender IFRS
  • Zusammenfassung von bestimmten Posten zulässig

    (§ 2 Abs. 2 RechKredV)

  • Gesonderter Ausweis von Unterposten (alternativ im Anhang)

    (§ 3 RechKredV)

  • Gesonderter Ausweis von nachrangigen Vermögensgegenständen u. Schulden bei den jeweiligen Posten (alternativ im Anhang) (§ 4 RechKredV)
  • Anteiliger Ausweis von Gemeinschaftskrediten u. gemeinschaftlich erworbenen Wertpapieren oder Beteiligungen; ggf. Ausweis von Eventualverbindlichkeiten (§ 5 RechKredV)
  • Gesonderter Ausweis von Treuhandgeschäften (§ 6 RechKredV)
  • Ausweis von Wertpapieren (§ 7 RechKredV)
  • Saldierungsgebot von täglich fälligen Forderungen u. Verbindlichkeiten ggü. der gleichen Partei (§ 10 RechKredV)
  • Abgrenzung von anteiligen Zinsen, die nach dem Bilanzstichtag fällig werden, soweit sie den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben (§ 11 RechKredV)
Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender Abschn. des IFRS für KMU

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge