Tz. 44
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
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Ausweis
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Bilanz:
(IAS 1.54(q)–(r), IAS 1.55, IAS 1.77 iVm. IAS 1.78(e))
Zum Ausweis in der EKVR vgl. Tz. 70 Ausweis von Cashflows aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner unter Finanzierungstätigkeit in der KFR, darunter gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden (IAS 7.17, IAS 7.21, IAS 7.31) |
Bilanz:
Zum Ausweis im EKS vgl. Tz. 70 Ausweis von Cashflows aus Transaktionen mit den Anteilseignern u. Minderheitsgesellschaftern unter Finanzierungstätigkeit in der KFR, darunter gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden (DRS 21.48ff.) |
Bilanz:
(sec. 4.2(q)–(r), sec. 4.3, sec. 4.11(f))
Zum Ausweis in der EKVR bzw. Aufstellung über das Ergebnis u. die Gewinnrücklagen vgl. Tz. 70 Ausweis von Cashflows aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner unter Finanzierungstätigkeit in der KFR, darunter gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden (sec. 7.6, sec. 7.10, sec. 7.14) |
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Keine explizite Regelung; Ausweis einer Forderung, sofern Ansatzvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt (insb. eingeforderte ausstehende Einlagen); ansonsten Korrekturposten zum EK (IAS 32, CF.4.63, CF.4.65(c)) |
Offene Absetzung der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen vom gezeichneten Kapital; Ausweis der eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Einlagen gesondert unter den Forderungen (§§ 272 Abs. 1 Satz 2, 298 Abs. 1 HGB) | Keine explizite Regelung; Ausweis einer Forderung, sofern Ansatzvoraussetzungen nach sec. 22 erfüllt; ansonsten Korrekturposten zum EK (sec. 22.3ff., sec. 2.15ff., sec. 2.22) |
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(IAS 7.31)
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(sec. 22.17)
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