Tz. 82

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Der MC stellt analog zum deutschen (Konzern-)Lagebericht ein eigenständiges, aber inhaltlich nicht unabhängiges Berichtsinstrument dar, das den Einzel- bzw. Konzernabschluss ergänzen und erläutern soll (vgl. Tz. 18; DRS 20.4). Ziel des MC (vgl. Tz. 9) und des (Konzern-)Lageberichts (DRS 20.3) ist es, Informationen zu vermitteln, die es den jeweiligen Adressaten ermöglichen, sich ein zutreffendes Bild vom Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Lage des berichtenden Unternehmens zu machen. Das berichtende Unternehmen hat im MC und im (Konzern-)Lagebericht auch über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens einschließlich der mit dieser Entwicklung einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken zu berichten. Für den (Konzern-)Lagebericht gilt zusätzlich zu den vorgenannten Zielen, dass mit den im (Konzern-)Lagebericht veröffentlichten Informationen Rechenschaft über die Verwendung der anvertrauten Ressourcen gegeben werden soll. Die Rechenschaft wird im PS MC nicht explizit als Ziel genannt. Indes wird in PS MC.11 darauf hingewiesen, dass im MC nicht nur über die Gegenwart und Zukunft, sondern ausdrücklich auch über die Vergangenheit des Unternehmens zu berichten ist. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich die Berichterstattung im MC und im (Konzern-)Lagebericht aufgrund des in DRS 20 hervorgehobenen Rechenschaftszwecks materiell unterscheidet.

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