Tz. 51

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Der IFRS für KMU untergliedert sich unter Berücksichtigung der Änderungen 2015 in ein Vorwort, den Hauptteil mit 35 Abschnitten, den Appendix A zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen 2015 sowie den Übergangsvorschriften und den Appendix B mit dem Glossar, das Erläuterungen zu wesentlichen Begriffen umfasst.

 

Tz. 52

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Das Vorwort enthält ua. Angaben zur Bindungskraft und der Änderungshäufigkeit des IFRS für KMU. Dementsprechend ist es den nationalen Gesetzgebern überlassen, welche Unternehmen den IFRS für KMU anwenden sollen (vgl. Tz. 26). Der IASB erwägt, Änderungen an dem IFRS für KMU regelmäßig, aber nicht häufiger als in etwa alle drei Jahre, in Form eines Sammelentwurfs vorzuschlagen. Sollte ein dringendes Vorkommnis eine Änderung des Standards erfordern, können Änderungen auch außerhalb des regelmäßigen Überarbeitungsprozesses erwogen werden. Bei Änderungen am IFRS für KMU werden explizit auch neue und geänderte IFRS berücksichtigt (vgl. IFRS für KMU (2015) P16). Allerdings beeinflussen Neuerungen bei den IFRS die IFRS für KMU bis zu einer expliziten Änderung durch den IASB nicht. Die IFRS für KMU stellen somit ein eigenständiges Regelwerk dar. Falls eine Regelungslücke in den IFRS für KMU besteht, kann ein Unternehmen die Regelungen der IFRS unter Beachtung der IFRS für KMU 10.4–.5 anwenden (vgl. IFRS für KMU (2015) P17).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge