Tz. 79

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Aufstellungspflicht
  • Control-Konzept

    (IFRS 10.2 (b) iVm. IFRS 10.7.

  • Keine rechtsformabhängigen Besonderheiten
  • Keine größenabhängigen Befreiungen
  • Keine Aufstellungspflicht bei Aufstellung eines befreienden KA (IFRS) durch ein MU; Zustimmung von nicht beherrschenden Anteilen u. Veröffentlichung ist erforderlich (IFRS 10.4 (a))
  • Grds. keine Aufstellungspflicht für Investmentgesellschaften (IFRS 10.4B iVm. IFRS 10.31f.)

Hinweis:

  • Bei deutschen MU ist die Frage der verpflichtenden Aufstellung eines KA nach §§ 290ff. HGB zu beurteilen (Klarstellung durch BilMoG in § 290 Abs. 5 HGB: Keine Konzernrechnungslegungspflicht, sofern nur TU vorhanden, die unter § 296 HGB fallen)
  • Sofern bei kapitalmarktorientierten MU Konzernrechnungslegungspflicht gegeben: Aufstellung eines gesetzlichen IFRS-KA nach § 315e Abs. 1 HGB erforderlich. In anderen Fällen freiwillige IFRS-Konzernrechnungslegung nach § 315e Abs. 3 HGB möglich

Stellungnahme des IDW:

Zu Besonderheiten der Konzernrechnungslegung von PersG iSd. § 264a HGB vgl. IDW RS HFA 7

Konkretisierung durch DRSC:

  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)
  • DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
  • DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
  • Control-Konzept; Definition von Control entspricht IFRS (sec. 9.4ff., Glossary of terms)
  • Keine rechtsformabhängigen Besonderheiten
  • Keine größenabhängigen Befreiungen
  • Keine Aufstellungspflicht bei Aufstellung eines befreienden KA (IFRS oder IFRS für KMU) durch ein MU; Zustimmung von nicht beherrschenden Anteilen u. Veröffentlichung sind nicht erforderlich
  • Keine Aufstellungspflicht, falls MU nur TU hat, die mit Veräußerungsabsicht innerhalb eines Jahres erworben wurden; Bewertung der TU erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, falls dieser verlässlich bestimmbar ist, anderenfalls zu AK abzgl. Wertminderungen (sec. 9.2ff., sec. 11.14(c))
Wahlrecht: Kombinierte Abschlüsse (Combined Financial Statements) als zusätzliches, freiwilliges Rechnungslegungsinstrument; vgl. hierzu Abschn. X. II (sec. 9.28ff.)
Konsolidierungskreis ieS
  • Weltabschlussprinzip
  • Einbeziehungspflicht von Zweckgesellschaften
  • Einbeziehungspflicht von TU auch bei Weiterveräußerungsabsicht; Behandlung gem. IFRS 5 (zu Einzelheiten vgl. Tz. 40 ff.)

    (IFRS 5.8A, IFRS 5.BC52ff., IFRS 5.32(c), IFRS 5.33(b))

  • Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen at equity bei Beteiligung an gemeinschaftlicher Führung (IFRS 11.24 iVm. IAS 28.16); andernfalls (wenn auch kein maßgeblicher Einfluss vorliegt) Beteiligungsansatz nach IFRS 9 (IFRS 11.25)
  • Weltabschlussprinzip (sec. 9.2)
  • Einbeziehungspflicht von Zweckgesellschaften (Risks and Rewards Approach) (sec. 9.4, sec. 9.10ff.)
  • Keine Einbeziehung von TU, die mit Absicht der Weiterveräußerung innerhalb eines Jahres erworben wurden (sec. 9.3A); Angabe des Buchwerts der Beteiligung (sec. 9.3A iVm. sec. 9.23A)
 
  • Konsolidierung von assoziierten Unternehmen at equity (IAS 28.16)
   
 

Einbeziehungswahlrechte bei:

  • Unwesentlichkeit

    (CF.2.11)

Einbeziehungswahlrechte bei:

Stellungnahme des IDW:

Zur Behandlung von Änderungen des Konsolidierungskreises vgl. HFA Stellungnahme 3/1995

Einbeziehungswahlrechte bei:

  • Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen mittels ­Equity-Methode; ansonsten Ausweis u. Bewertung von Anteilen

    (sec. 15.9, zu Einzelheiten vgl. Tz. 30)

  • Konsolidierung von assoziierten Unternehmen mittels Equity-­Methode; ansonsten Ausweis u. Bewertung von Anteilen

    (sec. 14.4, zu Einzelheiten vgl. Tz. 31)

  • Unwesentlichkeit (sec. 2.6)
Für Gemeinschaftsunternehmen u. assoziierte Unternehmen wird nachfolgend nur der Fall der Equity-­Methode betrachtet

KA-Stichtag

  • Grundsatz
Grds. Abschlussstichtag des MU (IFRS 10.B92f.) Grds. Abschlussstichtag des MU (§ 299 Abs. 1 HGB) Grds. Abschlussstichtag des MU (sec. 9.16)
  • Stichtag der Erst­konsoli­dierung
Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (IFRS 10.20) Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (§ 301 Abs. 2 HGB) Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (sec. 19.14 iVm. sec. 19.17)
 

Erleichterungsregelungen:

Keine

Erleichterungsregelungen:

  • Bei erstmaliger Verpflichtung zur Aufstellung eines KA: Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des TU in den KA, sofern dieses nicht in diesem Geschäftsjahr TU geworden ist (§ 301 Abs. 2 Satz 3 HGB)
  • Bei erstmaliger Einbezie...

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