Tz. 1

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Ein Managementbericht ist ein den Einzel- bzw. Konzernabschluss eines Unternehmens ergänzender und erläuternder Bericht der Unternehmensleitung, der die für die Entwicklung, das Ergebnis und die Position des Unternehmens wesentlichen Faktoren und Trends beschreibt und erläutert. In einem Managementbericht sollen ferner diejenigen Faktoren erläutert werden, die das Geschäft und die wirtschaftliche Lage des berichtenden Unternehmens voraussichtlich künftig beeinflussen.

 

Tz. 1a

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Die Managementberichterstattung ist international bislang nicht einheitlich geregelt. Auf europäischer Ebene bilden die 4. und die 7. EU-Richtlinie den regulatorischen Rahmen. Artikel 46 der 4. und Artikel 36 der 7. gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinie enthalten Anforderungen an die Managementberichterstattung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus existieren in verschiedenen nationalen Rechtskreisen unterschiedliche Detailregelungen zur Ausgestaltung der Managementberichterstattung (DP MC.B1–B34). Beispielsweise haben deutsche IFRS-Anwender ergänzend zum nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss einen Konzernlagebericht nach den nationalen Vorschriften zur Lageberichterstattung aufzustellen (§ 315 HGB ergänzt durch DRS 20).

 

Tz. 1b

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Die IFRS selbst enthielten bislang keine Regelungen zur Managementberichterstattung. Der IASB weist indes in IAS 1 Presentation of Financial Statements auf einen freiwillig durch das Management erstellten Bericht über die Unternehmenslage hin (IAS 1.13). Allerdings wird dieser Bericht über die Unternehmenslage im aktuellen Regelungskanon der IFRS nicht weiter konkretisiert.

 

Tz. 2

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Die unterschiedlichen nationalen Regelungen zur Managementberichterstattung und die bislang fehlende Normierung durch den IASB erschweren die Vergleichbarkeit der veröffentlichten Managementberichte. Unterschiedliche nationale Regelungen zur Managementberichterstattung führen zudem zu einer unterschiedlichen Qualität der Managementberichte. Ferner können sich die nach nationalen Vorschriften aufgestellten Managementberichte mit den nach IFRS erstellten Anhängen inhaltlich überschneiden. Dadurch kommt es zu inhaltlichen Redundanzen in der Finanzberichtberichterstattung (Prigge, KoR 2006, S. 252–258). Die mangelnde Vergleichbarkeit, die bestehenden Qualitätsunterschiede und die entstehenden inhaltlichen Redundanzen könnten durch einheitlich anzuwendende Vorgaben zur Managementberichterstattung vermieden werden (Fink, KoR 2006, S. 141). Diese einheitlichen Regeln könnten vom IASB entwickelt werden. Im Widerspruch dazu steht indes IAS 1.9 f. Danach stellt ein financial review by the management keinen originären Bestandteil des Einzel- bzw. Konzernabschlusses eines Unternehmens dar. Allerdings wird der Aufgabenbereich des IASB weder im Vorwort der IFRS noch in der Satzung der IASC Stiftung darauf beschränkt, Rechnungslegungsstandards nur für den Einzel- bzw. Konzernabschluss zu entwickeln. Im Vorwort der IFRS und in der Satzung der IASC-Stiftung wird vom IASB gefordert, Rechnungslegungsstandards für financial statements and other financial reporting (Preface to IFRS, Tz. 7; IASCF Constitution par. 2) zu erarbeiten. Unter other financial reporting ist auch ein Managementbericht zu subsumieren. Mit der Entwicklung einheitlicher Regelungen zur Managementberichterstattung würde der IASB auch seinem im Vorwort zu den IFRS artikulierten Anspruch gerecht, eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS herbeizuführen (Preface to IFRS, Tz. 6(d)).

 

Tz. 3

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Aufgrund des international gestiegenen Interesses (Fischer/Becker/Wenzel, KoR 2002, S. 14 ff.) an einer einheitlichen Managementberichterstattung hat der IASB im Jahr 2002 eine Forschungsgruppe eingesetzt, die mögliche Aufgaben, Positionierungen und Inhalte eines Management Commentary (MC) im IFRS-Abschluss untersuchen sollte. Diese Arbeitsgruppe, der unter der Leitung Neuseelands (FRSB) Vertreter der Standardsetter aus Deutschland (DRSC), Großbritannien (ASB) und Kanada (CICA) angehörten, veröffentlichte am 27.10.2005 ein Diskussionspapier zum Management Commentary (discussion paper). Hiernach besteht das Ziel des MC darin, den Adressaten aus der Perspektive des Managements einen Blick auf das Unternehmen zu ermöglichen (Beiersdorf/Buchheim, BB 2006, S. 96 ff.). Somit folgt der MC dem bereits aus IFRS 8 Operating Segments bekannten management approach (vgl. Tz. 35–37). Durch den anzuwendenden management approach soll es den Adressaten des MC ermöglicht werden (DP MC.34)

1) den Einzel- bzw. Konzernabschluss im Kontext des Unternehmensumfeldes interpretieren und beurteilen zu können,
2) die von der Unternehmensleitung für das Unternehmen als erfolgskritisch eingeschätzten Faktoren zu beurteilen und zu erkennen, wie diese Faktoren vom Unternehmen gesteuert werden,
3) die vom Unternehmen verfolgten Strategien und deren Erfolgswahrscheinlichkeiten ein...

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