Tz. 81
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
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Bilanzierung u. Bewertung | Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender IFRS | Grds. Anwendung von für große KapG geltenden Vorschriften des HGB; Ausnahmen sind in §§ 340a Abs. 2 u. 340i Abs. 2 HGB festgelegt (§§ 340a Abs. 1 u. 2, 340i Abs. 1 u. 2 HGB)
Stellungnahme des IDW: Zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten vgl. IDW RS BFA 2 |
Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung betreffender Abschn. des IFRS für KMU |
Währungsumrechnung | Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung von IAS 21 u. IAS 29 | Anwendung des § 256a HGB (zu Einzelheiten vgl. Tz. 75 ff.) mit der Maßgabe, dass Erträge aus Währungsumrechnung nur dann in der GuV zu berücksichtigen sind, wenn entspr. Vermögensgegenstände, Schulden oder Termingeschäfte durch Vermögensgegenstände, Schulden oder andere Termingeschäfte besonders gedeckt sind (§§ 340h iVm. 256 a HGB) | Keine branchenspezifischen Vorschriften; Anwendung von sec. 30 |
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