Tz. 1

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens (accounting) bestehen in der Ermittlung, Aufbereitung und Darstellung von wirtschaftlichen Zuständen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in der Abbildung von wirtschaftlichen Prozessen während eines bestimmten Zeitraums. Bezugsobjekte sind hierbei einzelne Unternehmen oder wirtschaftliche Zusammenschlüsse, wie zB Konzerne (vgl. Busse von Colbe, 2011, S. 652). Hierbei werden die Zustände und Prozesse in Geldeinheiten bewertet und ergänzend erläutert.

 

Tz. 2

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Unternehmensrechnungen werden in internes und externes Rechnungswesen unterschieden. Adressat des internen Rechnungswesens (management accounting) ist die Unternehmensleitung selbst. Der Zweck besteht darin, Informationen und Instrumente zur Steuerung von Liquidität und Rentabilität zur Verfügung zu stellen. Es bildet daher nicht nur vergangenheitsbezogene Istgrößen, sondern auch zukunftsbezogene Plangrößen ab. Das externe Rechnungswesen bzw. die externe Unternehmensrechnung (financial accounting) stellt demgegenüber auf Adressaten außerhalb des Unternehmens ab (vgl. Schneider, 1994, S. 24). Es umfasst die Abbildung von realisierten Austauschvorgängen zwischen dem Unternehmen und Dritten sowie die daraus resultierenden – auch zukunftsbezogenen – Konsequenzen und Zustände. Zwecke des externen Rechnungswesens sind die Dokumentation und die Vermittlung von Informationen über die Lage des Unternehmens, die Erfolgsermittlung, die Rechenschaftslegung gegenüber Außenstehenden, insbesondere den Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie – in Abhängigkeit nationaler Regelungen – die Ermittlung von Ausschüttungsbemessungs- (Handelsbilanz) und Besteuerungsgrundlagen (Steuerbilanz). Während die Gestaltung des internen Rechnungswesens dem Unternehmen weitestgehend selbst überlassen bleibt, wird das externe Rechnungswesen aus Gründen des Adressatenschutzes und der Vergleichbarkeit durch übergeordnete rechtliche oder quasi-rechtliche Normen geregelt.

 

Tz. 3

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Im Mittelpunkt der weiteren Ausführungen steht das externe Rechnungswesen. Dieses beruht auf der kaufmännischen Buchhaltung in Form der Doppik und mündet in der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie – bei Erfüllung der Konsolidierungsvoraussetzungen – in der Aufstellung des Konzernabschlusses. Jahresabschlüsse bestehen grundsätzlich aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang und werden im Fall der Kapitalmarktorientierung um die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel erweitert. Konzernabschlüsse umfassen die Konzernbilanz, Konzern-GuV und den Konzernanhang. Darüber hinaus sind die Kapitalflussrechnung, der Eigenkapitalspiegel und – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die Segmentberichterstattung erforderlich. Bei einer über die regulierte Publizität hinausgehenden Bereitstellung kapitalmarktrelevanter Informationen bzw. Berichtselemente spricht man dann nicht mehr von financial reporting, sondern von business reporting – ggf. auch value reporting.

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