Tz. 1

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sind Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS Preface.3). Der öffentliche Sektor (public sector entities) umfasst gemäß einer Definition in IPSAS Preface Tz. 10 die Einheiten, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Erbringung von öffentlichen Leistungen und/oder Zuständigkeit für die Verteilung von Einkommen und Vermögen,
  2. direkte oder indirekte Finanzierung der Aktivitäten durch Steuern und/oder Leistungen anderer staatlichen Ebenen sowie durch Sozialabgaben, Gebühren oder Kreditaufnahmen und
  3. keine primäre Gewinnorientierung.

Eine beispielhafte Aufzählung von Einheiten des öffentlichen Sektors enthält das IPSAS-Rahmenkonzept.

 

Tz. 2

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Normiert werden die IPSAS durch den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB), welcher ein unabhängiger Standardsetter der International Federation of Accountants (IFAC) ist. Die Standardsetzung erfolgt im Rahmen eines transparenten, weltweit abgestimmten Prozesses, der umfassende Möglichkeiten zur Mitwirkung bietet. Dieser internationale Austausch von "best practices" ermöglicht die Entwicklung von ausgewogenen und problemorientierten Standards, die in den vergangenen fünfzehn bis zwanzig Jahren weltweit eine stetig wachsende Beachtung erfahren haben, so dass ihnen der Charakter eines Benchmarks für die Entwicklung nationaler Standards zukommt. Da die Standards jedoch nicht von staatlichen Stellen, sondern von einem privaten Standardsetter entwickelt werden, sind sie nicht unmittelbar anwendbar. Sie müssen vielmehr durch Verweis in der nationalen Gesetzgebung unmittelbar anwendbar gemacht werden (direkte Methode) oder durch Überführung der Standards in nationale Rechnungslegungsgrundsätze transformiert werden (indirekte Methode).

 

Tz. 3

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Die Arbeit des IPSASB wird durch das Public Interest Committee (PIC) überwacht. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der IPSASB einen formalen Standardsetzungsprozess einhält und im öffentlichen Interesse handelt. Das PIC setzt sich aus Mitgliedern mit einer besonderen Expertise in der öffentlichen Rechnungslegung zusammen. Die derzeitigen Mitglieder des PIC sind von der OECD, dem Internationalen Währungsfonds (IMF), dem Verband der internationalen Rechnungshöfe (INTOSAI) und der Weltbank entsendet worden. Bei der Festlegung seines Arbeitsprogramms wird der IPSASB durch die IPSASB Consultative Advisory Group (CAG) beraten. Gegenstand dieser Beratung sind im Wesentlichen die strategische Ausrichtung des IPSASB sowie dessen Arbeitsprogramm. Hierbei geht es vor allem um die Priorisierung von einzelnen Standardprojekten. Daneben berät die CAG im Rahmen der Bearbeitung einzelner Standardisierungsprojekte, und zwar sowohl aus eigener Initiative als auch aufgrund konkreter Anfragen des IPSASB.

 

Tz. 4

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Für die öffentliche Rechnungslegung in Deutschland haben sich im Rahmen der kommunalen und der staatlichen Doppik unterschiedliche Regelwerke entwickelt, die sich jedoch alle an die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze anlehnen. Zur Ausgestaltung der kommunalen Doppik hat die Innenministerkonferenz bereits im Jahr 2003 Empfehlungen unterbreitet und diese in einem Leittext für eine Gemeindehaushaltsverordnung dargestellt. Bei der Ausgestaltung ihres jeweiligen Gemeindehaushaltsrechts sind die einzelnen Bundesländer von dieser Leitlinie zwar teilweise in erheblichem Umfang abgewichen, ohne jedoch die grundsätzliche Orientierung am handelsrechtlichen Referenzmodell aufzugeben. Seit dem Jahr 2010 haben auch der Bund und die Länder die Möglichkeit erhalten, ihre Rechnungslegung anstatt wie bisher kameralistisch nunmehr ausschließlich nach der doppelten Buchführung vorzunehmen. Ein Bund-Länder-Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens veröffentlicht zu diesem Zweck die "Standards staatlicher Doppik", welche sich ebenfalls eng an die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze für privatwirtschaftliche Unternehmen anlehnen. Eine Anlehnung der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland an die IPSAS ist somit bislang nicht gegeben. Mit Blick auf die heterogenen Regelungen zur öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland können die IPSAS jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für eine notwendige Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung sowie für eine stärkere theoretische Durchdringung der spezifischen Besonderheiten der öffentlichen Hand bieten. Die wesentlichen Abweichungen zwischen den Standards staatlicher Doppik und den IPSAS hat die Ernst & Young GmbH in einem Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesfinanzministeriums untersucht und in einem öffentlich verfügbaren Gutachten im Detail dargelegt (vgl. BMF, Monatsbericht des BMF, August 2016, S. 22–29). Eine aktualisierte Fassung dieser Studie liegt bislang nicht vor.

 

Tz. 5

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In Österreich ist mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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