Tz. 60

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Definition

Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert u. bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem EK-Instrument führt (IAS 32.11)

Klassifizierung von Finanzinstrumenten bzw. deren Komponenten entspr. dem wirtschaftlichen Gehalt als finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit oder als EK; erfüllt ein Finanzinstrument teilweise die Kriterien einer Verbindlichkeit u. eines EK-Instruments, ist das Finanzinstrument in EK- u. FK-Anteile aufzuteilen (IAS 32.15, IAS 32.28)

Stellungnahmen des IDW:

  • Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 und zur Abgrenzung von EK zu FK vgl. IDW RS HFA 45;
  • Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 vgl. IDW RS HFA 47;
  • Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 vgl. IDW RS HFA 48
Unbestimmter Rechtsbegriff; Begriffsabgrenzung gem. IDW RH HFA 1.005.3

Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert u. bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem EK-Instrument führt (Glossary of terms, sec. 11.3)

Klassifizierung von Finanzinstrumenten bzw. deren Komponenten entspr. dem wirtschaftlichen Gehalt als finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit oder als EK (Glossary of terms, sec. 11.1, sec. 12.1, sec. 22.3)

Finanzielle Vermögenswerte

  • Klassifikation für Zwecke der Bewertung

Klassifizierung erfolgt auf Basis des Geschäftsmodells und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme (IFRS 9.4.1.1):

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (IFRS 9.4.1.2)
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (IFRS 9.4.1.2A)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 9.4.1.4)
  • Es besteht beim erstmaligen Ansatz ein unwiderrufliches Wahlrecht, bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die andernfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden wären, im Rahmen der Folgebewertung Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen (IFRS 9.4.1.5 iVm. IFRS 9.5.7.5f.)
  • Es besteht ein unwiderrufliches Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden (IFRS 9.4.1.5; für Beispiele siehe IFRS 9.B4.1.29ff.)

Differenzierung zwischen Finanzinstrumenten des Anlage- u. des Umlaufvermögens (§§ 247, 298 Abs. 1 HGB)

Stellungnahmen des IDW:

  • Zur Umwidmung u. Bewertung von Forderungen u. Wertpapieren vgl. IDW RH HFA 1.014
  • Zur Bilanzierung von Zero-Bonds vgl. HFA Stellungnahme 1/1986

Wahlrecht für Ansatz u. Bewertung einheitlich alle Finanzinstrumente:

(1) Bilanzierung gem. sec. 11 u. sec. 12

oder

(2) Bilanzierung gem. (dem inzwischen durch IFRS 9 abgelösten) IAS 39

Änderung der Rechnungslegungsmethode nur in engen Grenzen der sec. 10.8–10.14 möglich (sec. 11.2, sec. 12.2)

Zu (1): Unterscheidung zwischen Basic Financial Instruments (sec. 11), darunter liquide Mittel, einfache Schuldtitel, Kreditzusagen sowie Investitionen in nicht wandelbare Vorzugsaktien u. nicht kündbare Stamm- bzw. Vorzugsaktien, u. Other Financial Instruments (sec. 12) (sec. 11.1, sec. 11.4ff., sec. 12.1, sec. 12.3ff.)

Zu (2):

IAS 39:

  • Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (Held-to-Maturity Investments)
  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale Financial Assets)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte inkl. Unterkategorie "zu Handelszwecken gehalten" (Financial Asset at Fair Value Through Profit or Loss inkl. Held-for-Trading)
  • Kredite u. Forderungen (Loans and Receivables)

    (IAS 39.9)

Umwidmungen in engen Grenzen zulässig (IAS 39.50ff.; Anwendungshinweise des IDW: IDW RS HFA 26)
  • Zugangsbewertung
  • Beizulegender Zeitwert
  • Einbeziehung von zusätzlichen, direkt zurechenbaren Transaktionskosten, außer bei Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IFRS 9.5.1.1)

Stellungnahme des IDW:

  • Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 vgl. IDW RS HFA 47
AK (ggf. Barwert) (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB)

Basic Financial Instruments:

  • Grds. Transaktionspreis, bei Finanzierungstransaktionen: Barwert der zukünftigen Zahlungen
  • Einbeziehung von Transaktionskosten, außer bei Folgebewertung "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (sec. 11.13)

Other Financial Instruments:

Beizulegender Zeitwert (bei anderen als Finanzierungstransaktionen idR Transaktionspreis) (sec. 12.7)

IAS 39:

  • Beizulegender Zeitwert (bei anderen als Finanzierungstransaktionen idR Transaktionspreis)
  • Einbeziehung von zusätzlichen, direkt zurechenbaren Transaktionskosten, außer bei Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IAS 39.43)
  • Folge­bewertung

Abhängig von der vorgenommenen Klassifizierung:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten: Die Bewertung zu fortgeführten ...

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