Tz. 53
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
IFRS | HGB | IFRS für KMU | |
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Ansatz |
Interpretation des DRSC:
Stellungnahme des IDW:
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Verpflichtungen, die dem Grunde u. der Höhe nach feststehen (GoB) |
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Bewertung | Zugangsbewertung (abhängig von Klassifizierung):
Interpretation des IFRIC: Zur Bilanzierung u. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Sachdividenden an Eigentümer vgl. IFRIC 17 |
Erfüllungsbetrag; bei Zinsanteil Abzinsung (§§ 253 Abs. 1 Satz 2, 298 Abs. 1 HGB) |
(1) Bilanzierung gem. sec. 11 u. sec. 12 (nachfolgend nur Darstellung von sec. 11; zu sec. 12 vgl. Tz. 59 ff.) oder (2) Bilanzierung gem. IAS 39
Zu (1):
Zu (2): Vgl. nebenstehende Ausführungen (IFRS) Hinweis: Im Folgenden werden nur die Regelungen des IFRS für KMU dargestellt Bewertung von Verbindlichkeiten aus Sachdividenden an Eigentümer vgl. sec. 22.18 |
Fremdwährungsverbindlichkeiten | Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Stichtagskurs; erfolgswirksame Erfassung von Kursschwankungen, außer bei Umrechnung von Abschlüssen (erfolgsneutral) (IAS 21.21ff.) | Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; Behandlung von Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisations- u. AK-Prinzips (außer bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) (§§ 256a, 298 Abs. 1 HGB) | Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Stichtagskurs; erfolgswirksame Erfassung von Kursschwankungen, außer bei Umrechnung von Abschlüssen (erfolgsneutral) (sec. 30.7ff.) |
Disagio | Keine Bildung eines Abgrenzungspostens; Berücksichtigung bei Wertansatz der zugrunde liegenden Verbindlichkeit (Aufzinsung iRd. Effektivzinsmethode) (IFRS 9.5.1.1) |
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Keine Bildung eines Abgrenzungspostens; Berücksichtigung bei Wertansatz der zugrunde liegenden Verbindlichkeit (Aufzinsung iRd. Effektivzinsmethode) (sec. 11.13ff.) |
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