I. Einführung – Das Berichtssystem im Spannungsfeld der Interessengruppen

 

Tz. 38

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Als Teil der Außenkommunikation des Unternehmens steht das externe Finanzberichtssystem im Spannungsfeld der Interessen unterschiedlicher Stakeholder (vgl. Franke/Hax, 2009, S. 1f.). Dies bedingt, dass das Berichtssystem versuchen muss, den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen der einzelnen Interessengruppen (Aktionäre, Fremdkapitalgeber, Mitarbeiter, interessierte Öffentlichkeit, etc.) gerecht zu werden.

Gemäß dem im Jahr 2018 überarbeiteten IFRS-Rahmenwerk besteht die allgemeine Zielsetzung des Jahresabschlusses weiterhin darin, einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) bzw. in die Änderung derselben zu gewähren, um darauf basierend die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel zu erwirtschaften, bemessen zu können. Gegenwärtigen und potenziellen Kapitalgebern sollen Informationen über die berichterstattende Einheit zur Verfügung gestellt werden, die ihnen bei Ressourcenallokationsentscheidungen hilfreich sind (decision usefulness) (vgl. Kirsch, PiR 2018, S. 165).

 

Tz. 39

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Aus Sicht des Finanzanalysten gilt es für das externe Berichtswesen, den Spagat zwischen einerseits Informationsbreite sowie -tiefe und andererseits Fokussierung auf das Wesentliche zu bewältigen. Die Verarbeitung einer sich immer stärker ausdehnenden Berichterstattung ist mit Kosten verbunden. Hierbei bestehen mehrere Anforderungen, die ein Berichtsystem erfüllen sollte. Diese sind allesamt vor dem Hintergrund zu sehen, dass die primäre Zielsetzung des Finanzanalysten darin besteht, die Werthaltigkeit eines Unternehmens und somit seiner Aktie zu ermitteln sowie darauf basierend eine Anlageempfehlung auszusprechen.

 

Tz. 40

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Dafür ist es notwendig, nachhaltig entziehbare Zahlungsmittelüberschüsse (Free Cashflows) bzw. je nach verwendetem Bewertungsverfahren "normalisierte" (Über-) Gewinne zu prognostizieren. Idealerweise wird hierbei auf die ökonomische Abgrenzung des Konzerns abgestellt, die nicht notwendigerweise kongruent sein muss mit derjenigen, die die Vorschriften über die Aufstellung des Konzernabschlusses unter IFRS diktieren. Die Jahresabschlüsse bzw. die Zwischenberichte, die ein Unternehmen publiziert, dienen hierbei als Ausgangsbasis für die Prognosen der benötigten Größen, die dann in den jeweiligen Bewertungsmodellen (bspw. DCF-Ansatz, Übergewinnkonzepte, Multiplikatorenverfahren) verwendet werden (zur Funktionsweise verschiedener Bewertungsmodelle vgl. Ballwieser/Hachmeister, 2016, S. 8–11).

In Anbetracht dieser Aufgabenstellung, mit der sich ein Finanzanalyst konfrontiert sieht, soll nun im Folgenden auf die Bedürfnisse eingegangen werden, die der Finanzanalyse im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung (Financial Reporting) erwachsen. Der konzeptionelle Rahmen der IFRS besteht aus einigen grundlegenden Elementen (vgl. Pellens et al., 2017, S. 95–126), die nachfolgend kurz aufgeführt werden sollen. Es gilt vorweg anzumerken, dass diese Eckpfeiler die grundlegenden Anforderungen eines Finanzanalysten an ein Berichtssystem erfüllen. Jedoch bestehen darüber hinaus weitere Anforderungen, denen das Rahmenwerk der IFRS gegenwärtig auch durch zusätzliche Anhangangaben nur teilweise nachkommen kann.

II. Durch das Rahmenkonzept abgedeckte Anforderungen an ein Berichtssystem

 

Tz. 41

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Folgende Elemente des Rahmenkonzeptes der IFRS decken sich aus heutiger Sicht des Finanzanalysten mit den Anforderungen an das Berichtssystem eines Unternehmens:

  • Das Konzept der Periodenabgrenzung (accrual principle): Geschäftsvorfälle werden in der Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind; relevant ist also der Zeitpunkt der Realisation eines Geschäftsvorfalles und nicht derjenige, zu dem ein Zahlungsstrom generiert wird. Da die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens zukunftsgerichtet und nicht vergangenheitsorientiert erfolgen sollte, ist eine korrekte Periodenabgrenzung vor dem Hintergrund der Relevanz von Zahlungsströmen bei der Unternehmensbewertung umso bedeutsamer. Diese notwendige Anforderung kann als klar erfüllt angesehen werden.
  • Annahme der Unternehmensfortführung (going concern): Als konzeptionelle Basisannahme der IFRS erfüllt dieses Element ebenfalls die zentralen Anforderungen an ein Berichtssystem aus Sicht der Finanzanalyse, da es generell vom Ansatz der Marktwerte bzw. fortgeführten Anschaffungswerte ausgeht.
  • Grundsatz der Relevanz (relevance): Es ist für den Jahresabschlussleser von essentieller Bedeutung, dass die aufgeführten Sachverhalte relevant für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Auch hier erfüllen die IFRS die Anforderungen der Finanzanalyse.
  • Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung (faithful representation): Da die im Berichtssystem gelieferten Daten als Ausgangsbasis für die Prognose bewertungsrelevanter Größen und somit die Bestimmung der Werthaltigkeit eines Unternehmens bzw. seiner Aktie dienen, ist es von erheblicher Relevanz, dass die gelieferten Vergangenheitsdaten die Geschäftsvorfälle und sonstigen Sachv...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge