Tz. 274

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Der IASB hat im Dezember 2010 eine unverbindliche Anwendungsleitlinie zur Managementberichterstattung veröffentlicht. Dieses sog. Practice Statement Management Commentary (PS MC) ist kein Rechnungslegungsstandard iSd. IFRS, sondern bietet einen Orientierungsrahmen für die Aufstellung eines Managementberichts (vgl. PS MC.IN2; PS MC.BC12–14).

 

Tz. 275

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Ziel des PS MC ist die Informationsvermittlung aus der Sicht der Konzernleitung (vgl. PS MC.12). Der Konzernabschluss soll durch den Managementbericht erläutert und um vergangenheits-, gegenwarts- und zukunftsorientierte Informationen ergänzt werden (vgl. PS MC.10f.). Derzeit arbeitet der IASB an einem Exposure Draft zur Überarbeitung des PS MC, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht wird (vgl. zum aktuellen Projektstatus https://www.ifrs.org/projects/work-plan/management-commentary/#current-stage). Der Exposure Draft soll ua. aktuelle Entwicklungen bei der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen berücksichtigen.

 

Tz. 276

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Das PS MC richtet sich an IFRS-Anwender (vgl. PS MC.1). In Deutschland gibt es bislang noch keine Entscheidung über eine verpflichtende Anwendung des PS MC und eine Prüfungspflicht bzgl. des PS MC (vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. VIII, Tz. 33). Dies ist auch künftig nicht zu erwarten, da es sich um eine unverbindliche Leitlinie handelt (vgl. so auch Fink/Kajüter/Winkeljohann, 2013, S. 41).

 

Tz. 277

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

An das PS MC werden nur geringe qualitative und inhaltliche Anforderungen gestellt. So müssen die Informationen im Managementbericht zum einen den qualitativen Anforderungen des IFRS-Rahmenkonzepts genügen (vgl. PS MC.20). Sie müssen also sowohl den primären Anforderungen der Relevanz und der glaubwürdigen Darstellung als auch den sekundären Anforderungen der Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und der Verständlichkeit genügen (Baetge/Kirsch/Thiele, 2019b, S. 85). Eingeschränkt werden diese Anforderungen durch den Wesentlichkeitsgrundsatz (vgl. PS MC.21). Zum anderen sollte der Managementbericht folgende Berichtsinhalte enthalten (vgl. PS MC.24):

  • Art der Geschäftstätigkeit,
  • Zielsetzungen des Managements und seine Strategien zur Erreichung dieser Ziele,
  • die bedeutendsten Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens,
  • Geschäftsergebnis und -aussichten und
  • die Leistungsmaßstäbe und -indikatoren.

Diese Auflistung ist weder als eine Minimal- noch als eine Maximalforderung bzgl. der inhaltlichen Berichterstattung zu verstehen (vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. VIII, Tz. 59). Außerdem ist diese Auflistung keine Gliederungsvorschrift (vgl. PS MC.25).

 

Tz. 278

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die inhaltlichen Anforderungen an den Managementbericht sind nicht deckungsgleich mit den inhaltlichen Vorgaben des HGB und den Regelungen des DRSC. So gehen die im Managementbericht geforderte Berichterstattung über die Effektivität der Risikomanagementstrategien und der Verpflichtungsgrad der Strategieberichterstattung über die nationalen Vorgaben hinaus (vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. VIII, Tz. 99). Umgekehrt erfüllt der Managementbericht nur dann auch die Anforderungen des Konzernlageberichts, wenn er zB Angaben zur Übernahmesituation, eine Erklärung zur Unternehmensführung und eine Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs enthält.

 

Tz. 279

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Aufgrund der geringen qualitativen und inhaltlichen Anforderungen des PS MC (vgl. Tz. 277) ist es allerdings möglich, einen sog. dualen Managementbericht zu erstellen (vgl. Kajüter, IRZ 2011, S. 224; Kajüter/Fink, KoR 2012, S. 248). Dieser duale Managementbericht erfüllt sowohl die formalen und inhaltlichen Anforderungen an einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20 als auch die des PS MC. Dazu ist der Konzernlagebericht nach HGB, dessen Regelungen detaillierter sind als die des PS MC, idR nur um eine Berichterstattung über die Effektivität der Risikomanagementstrategien sowie über Ziele und Strategien des Konzerns zu ergänzen (vgl. so auch Boecker/Froschhammer, IRZ 2013, S. 322). Denn Ausführungen zur Effektivität des Risikomanagementsystems und über ihre strategischen Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgten Strategien muss die Konzernleitung im Konzernlagebericht nicht berichten. Diese Angaben sind im deutschen Konzernlagebericht freiwillig (vgl. DRS 20.39–44; DRS 20.K178).

 

Tz. 280

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Eine formelle Bestätigung, dass der Managementbericht die Anforderungen des PS MC erfüllt, ist nicht erforderlich, allerdings aus Gründen der Klarheit zu empfehlen (vgl. PS MC.BC21). So ist es für deutsche IFRS-Anwender möglich, im Konzernlagebericht eine kurze Übereinstimmungserklärung von Konzernlagebericht und PS MC abzugeben (vgl. so zB im Geschäftsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2018, S. 48; IFRS-Komm., Teil A, Kap. VIII, Tz. 99). Es ist zu beachten, dass diese Erklärung gem. § 317 HGB prüfungspflichtig ist (vgl...

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