Tz. 91

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Nach einer weiteren eingehenden Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Exposure Draft sowie ggf. nach dem Abhalten von öffentlichen Anhörungen und der Durchführung von Anwendungstests (field tests) veröffentlicht der Board einen endgültigen IFRS, sofern diesem wiederum neun Board-Mitglieder (bzw. acht Board-Mitglieder, falls das Gremium weniger als 14 Mitglieder umfasst) zugestimmt haben (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(h)–(j); IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 35; IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 6.21). Er tritt zu dem im Standard festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Auch der endgültige Standard muss die Angabe von abweichenden Meinungen (sog. Dissenting Opinions) einzelner Board-Mitglieder und eine Basis for Conclusions beinhalten. Darüber hinaus ist zu beschreiben, inwieweit öffentliche Stellungnahmen zum Exposure Draft Eingang in den IFRS fanden (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(j)–(k); IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz 6.19).

 

Tz. 92

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Ergänzend zu den vorgenannten idealtypischen Entwicklungsphasen kann eine Wiederholung einzelner Teilabschnitte erforderlich sein. Hierfür werden sog. re-exposure criteria angelegt, die eine ausführliche Diskussion eines Themas oder die Veröffentlichung weiterer Diskussionspapiere verlangen (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 6.25ff.). Von daher können der Verabschiedung eines endgültigen Standards im Einzelfall mehrere veröffentlichte Exposure Drafts zu einem Themenkomplex vorausgehen. Darüber hinaus verpflichtet das Due Process Oversight Committee den Board bei jedem neu herausgegebenen Standard oder jeder größeren Standardüberarbeitung zu einer Nachbetrachtung der Wirkungsweise und Nützlichkeit der erlassenen Vorschrift (post-implementation review). Der Post-implementation Review erfolgt im Regelfall 30 bis 36 Monate nach Inkrafttreten der neuen Vorschrift (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 6.52).

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