Tz. 90

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Bei erstmaligem Ansatz sind basic financial instruments mit ihrem Transaktionspreis zu bewerten, sofern es sich weder für das Unternehmen (bei einer finanziellen Verbindlichkeit), noch für die Vertragspartei (bei einem finanziellen Vermögenswert) um eine Finanzierungstransaktion handelt. Der Transaktionspreis umfasst die Transaktionskosten. Dies gilt nicht für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die in der Folge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine Vereinbarung enthält eine Finanzierungstransaktion, sofern die Zahlung einen normalen Geschäftszeitraum übersteigt oder zu einem Zinssatz, der nicht dem Marktzins entspricht, verzinst wird. Enthält eine Transaktion eine Finanzierung, ist der Barwert der zukünftigen, mit dem Marktzins diskontierten Zahlungsströme anzusetzen. (vgl. IFRS für KMU (2015) 11.13).

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