I. Entwicklung von Standards und Interpretationen (Due Process)

1. Entwicklungsprozess im Überblick

 

Tz. 80

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Sollen die International Financial Reporting Standards (IFRS) international bei Anwendern und Adressaten akzeptiert werden, muss die Normenentwicklung auf eine breite Basis der Mitsprache- und Einwirkungsmöglichkeiten sämtlicher, an Rechnungslegungsfragen interessierter Personen und Organisationen gestellt werden (vgl. Achleitner, 1995, S. 58ff.). Daher durchlaufen die IFRS wie auch die IFRS-Interpretationen – allerdings in einem geringeren Umfang und zeitnäher – einen vorgegebenen Entwicklungsprozess unter Einbindung der interessierten Öffentlichkeit. Ein solcher Entstehungsweg von Verlautbarungen wird als Due Process bezeichnet (vgl. Risse, RIW 1995, S. 832f.).

 

Tz. 81

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die mehrstufige Ablauforganisation der Normenentwicklung des IASB ist dadurch gekennzeichnet, dass bei der Beurteilung und Normierung zu klärender Sachverhalte ein möglichst hoher Konsens zwischen allen Beteiligten erreicht werden soll, auf dem im Weiteren die Verabschiedung der IFRS und IFRS-Interpretationen basiert. Dazu werden den an der externen Rechnungslegung Beteiligten, dh. den Bilanzierenden, den Wirtschaftsprüfern, den Jahresabschlussadressaten und anderen interessierten Personen und Organisationen, Möglichkeiten der Information und Teilnahme am Diskussionsprozess eingeräumt. Hierzu gehören auch Analysten, Börsen, staatliche Behörden und Akademiker.

 

Tz. 82

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Um den angestrebten Führungsanspruch des IASB bei der globalen Normensetzung zu untermauern, wurde dieser Due Process im Zusammenhang mit der Strukturänderung im Jahr 2001 und der damit verbundenen neuen strategischen Ausrichtung sowie als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach überarbeitet. Der Due Process soll gewährleisten, dass sich die Kapitalmarktteilnehmer zur Fundierung ihrer ökonomischen Entscheidungen auf qualitativ hochwertige, transparente und vergleichbare Bilanzierungs- und Reporting-Regelungen stützen können (vgl. IASC, 1999, S. 21, Tz. 71). Zur Anpassung an die sich ändernden Umfeldbedingungen und auf der Grundlage der Erfahrungen und Fachkommentare erfolgte nach der Überarbeitung des Due Process im Jahr 2013 eine weitere Überarbeitung im Juni 2016 durch die IFRS Foundation. Das IASB and IFRS Interpretation Due Process Handbook wurde erstmalig im März 2006 herausgegeben und im Februar 2013 sowie im Juni 2016 überarbeitet; es befindet sich derzeit erneut in Überarbeitung (vgl. Tz. 104d). Bereits 2013 hatten die Trustees zur Sicherstellung der Einhaltung des Standardentwicklungsprozesses ein Aufsichtsgremium installiert, das Due Process Oversight Committee (DPOC) (vgl. IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 2.2). Die erforderlichen Schritte sind neben einem Gesamtüberblick in dem "Preface to International Financial Reporting Standards" (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17f.) im sogenannten "Due Process Handbook for the International Accounting Standards Board" detailliert niedergelegt.

 

Tz. 83

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Der grundsätzlich mehrstufige Entwicklungsprozess potenzieller IFRS, der von der Feststellung der Normierungsnotwendigkeit und Entscheidungsdringlichkeit bis zu bestimmten Nachverfolgungs- und Bewährungsmaßnahmen nach seiner Verabschiedung reicht, ist durch folgende Grundstruktur vorgezeichnet – dabei wird zwischen grundsätzlich verpflichtenden und ergänzenden bzw. erklärenden Schritten unterschieden (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 3.42–3.44):

  • Projektvorschlag und Aufnahme in das Arbeitsprogramm;
  • Projektvorbereitung (Sammlung von Informationen, Erstellung der Agenda und Projektplanung);
  • Erarbeitung des Diskussionspapiers (Discussion Paper);
  • Auswertung und Beratung;
  • Entwicklung eines Standardentwurfs – des Exposure Draft;
  • Auswertung und Beratung;
  • Verabschiedung und Veröffentlichung des IFRS (Herausgabe der IFRS);
  • Post-implementation Review zur Sicherstellung kontinuierlicher Anpassungen der IFRS und Interpretationen.
 

Tz. 84

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Entscheidungsdringlichkeit und Bearbeitungsreihenfolge von Rechnungslegungsproblemen werden durch den Board idR in Abstimmung mit den nationalen Standard Setting Bodies und in öffentlichen Sitzungen festgelegt (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 5.6). Ein Kriterienkatalog zur Beurteilung der Dringlichkeit bei der Standardentwicklung wurde im Due Process Handbook wie folgt fesgtelegt (IFRS 2016, Due Process Handbook, Tz. 5.4) – dabei werden sowohl die sachliche Notwendigkeit der Thematik aus Sicht der Adressaten als auch die Kosten ihrer Berücksichtigung in den Financial Statements aus Sicht der Ersteller gegeneinaner abgewogen: Im Fokus stehen dabei,

  1. ob – bezogen auf den Sachverhalt – ein Fehler bzw. Defizit in der gegenwärtigen Darstellung bzw. Bilanzierung besteht;
  2. die Wichtigkeit der Thematik bezogen auf die Adressaten des Abschlusses;
  3. die Unternehmen, welche die Thematik betrifft – auch in Bezug auf die rechtliche Würdigung;
  4. wie...

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