Tz. 3

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Abschluss des Geschäfts­jahres

Pflichtbestandteile (andere Bezeichnungen sind gem. IAS 1.10 zulässig):

  • Bilanz zum Abschlussstichtag
  • GER für die Periode (in einer oder in zwei Aufstellungen; inkl. Ergebnis je Aktie bei börsennotierten Unternehmen iSv. IAS 33.2)
  • EKVR für die Periode
  • KFR für die Periode
  • Anhang, der eine Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden u. sonstige Erläuterungen enthält (vgl. IAS 1.112ff.; Ergänzung um Segmentberichterstattung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. IFRS 8.2)
  • Vergleichsinformationen zur Vorperiode gem. IAS 1.38ff. für alle quantitativen Informationen im Abschluss, ggf. auch bei qualitativen Angaben, wenn für das Verständinis des Abschlusses von Bedeutung
  • Bilanz zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode, falls rückwirkende Anwendung von Rechnungslegungsmethoden, rückwirkende Anpassung oder Umgliederung von Posten im Abschluss wesentliche Auswirkungen auf die Informationen in dieser Bilanz haben (IAS 1.40A ff.); keine Anhangangaben zur "dritten Bilanz" erforderlich (IAS 1.40C)

Pflichtbestandteile:

Wahlrecht:

Pflichtbestandteile (andere Bezeichnungen sind gem. sec. 3.22 zulässig):

  • Bilanz zum Abschlussstichtag
  • GER für die Periode (in einer oder in zwei Aufstellungen)
  • EKVR für die Periode
  • KFR für die Periode
  • Anhang, der eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden u. sonstige Erläuterungen enthält (vgl. sec. 8) (sec. 3.17)

Wahlrecht:

  • Aufstellung über das Ergebnis u. die Gewinnrücklagen statt GER u. EKVR, wenn EK-Veränderungen der Periode ausschließlich aus dem Periodenergebnis, Dividendenzahlungen, Korrekturen von Fehlern früherer Perioden u. Änderungen in den Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden resultieren (sec. 3.18)
  • Nur GuV statt GER, wenn kein sonstiges Ergebnis vorhanden (sec. 3.19)
  • Segmentberichterstattung (sec. 3.25)
Sonstige Rechnungs­legungs­instrumente

Bei Inanspruchnahme des Offenlegungswahlrechts nach § 325 Abs. 2a u. 2b HGB:

  • Lagebericht (große u. mittelgroße KapG, PersG iSd. §§ 289 HGB, § 290 Abs. 1 HGB iVm. §§ 315ff. HGB, DRS 20 Konzernlagebericht)
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) (große kapitalmarktorientierte KapG u. PersG iSv. § 264a HGB sowie CRR-Kreditinstitute u. Versicherungsunternehmen) mit mehr als 500 Arbeitneh...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge