Tz. 125

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Im November 1995 entschloss sich die Europäische Kommission zu einer bemerkenswerten Änderung ihrer bisherigen Strategie. Fortan sollte das seinerzeitige IASC durch forcierte Mitarbeit der EU-Kommission in den Gremien aktiv unterstützt werden. Die Mitarbeit erfolgte auf Basis der unveränderten Bilanzrichtlinien. Ausgehend von der grundsätzlichen Vereinbarkeit von IAS mit den bestehenden Bilanzrichtlinien war es das Ziel, Einfluss auf die Gestaltung von IAS zu nehmen und die Konformität von IAS mit den bestehenden Bilanzierungsrichtlinien zu sichern. Auf diese Weise sollten die Errungenschaften der EU auf dem Gebiet der Harmonisierung gewahrt werden (vgl. Buhleier/Helmschrott, DStR 1996, S. 356).

 

Tz. 126

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die Änderung ihrer Strategie unterstrich die EU-Kommission durch die Einrichtung einer technischen Arbeitsgruppe, die dem Kontaktausschuss der EU unterstand und die vom seinerzeitigen IASC veröffentlichten Entwürfe, Vorschläge und sonstigen Dokumente erörterte. Dem Kommissionsvertreter der EU, mit Beobachterstatus in den Board-Sitzungen, wurde ein technischer Berater zur Analyse von Entwürfen und zur Formulierung der Positionspapiere der EU gegenüber dem ehemaligen IASC zur Seite gestellt. Die technische Arbeitsgruppe wurde im Jahr 2002 aufgelöst.

 

Tz. 127

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die neue EU-Strategie führte im Februar 2000 zur grundlegenden Anpassung der EG-Richtlinien an die neuen Erfordernisse der internationalen Rechnungslegung. In Verbindung mit dem Vorschlag zur Einführung einer "Fair-Value"-Bewertung für bestimmte Finanzaktiva und -passiva heißt es wörtlich: "Allgemein gesehen zielt dieser Vorschlag also auf die Aktualisierung der Rechnungslegungsrichtlinien ab, um den Entwicklungen in der Geschäftswelt und entsprechenden Tendenzen der internationalen Rechnungslegung gerecht zu werden, sodass die Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Kapitalmärkte an die Rechnungslegung gewahrt bleibt. Damit sollen europäische Unternehmen auf den Kapitalmärkten zu gleichen Bedingungen aktiv werden können wie ihre nichteuropäischen Wettbewerber". Dieser Vorschlag gehörte zu den Maßnahmen, die in der Kommissionsmitteilung mit dem Titel "Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan für den Binnenmarkt" vorgesehen waren (Europäische Kommission vom 24.02.2000). Weiter heißt es dort: "Diese Maßnahmen dürften zu einer eher generellen Aktualisierung der Neuen Rechnungslegungsstrategie der Kommission führen, die über die Frage der Rechnungslegung zum "fair value" hinausgehen wird, aber nach wie vor von der Sichtweise ausgehen wird, dass die Rechnungslegung in der EU mit internationalen Entwicklungen im Einklang stehen muss" (Europäische Kommission vom 24.02.2000). Am 27.09.2001 wurde die Fair Value-Richtlinie im Rahmen einer Anpassung der 4. und 7. EU-Richtlinie verabschiedet. Diese wurde in Deutschland am 29.10.2004 mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) in nationales Bilanzrecht umgesetzt.

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