Tz. 60

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Das Kriterium der Nachprüfbarkeit ist nach CF.2.30–2.32 erfüllt, wenn fachkundige und voneinander unabhängige Beobachter einen Konsens darüber erzielen können, dass eine bestimmte Form der Darstellung eines Sachverhalts glaubwürdig ist. Das Kriterium ist folglich als "intersubjektive Nachprüfbarkeit" zu interpretieren (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, 14. Aufl., S. 149).

 

Tz. 61

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die Nachprüfbarkeit teilt sich in die direkte und indirekte Nachprüfbarkeit. Während sich die direkte Nachprüfbarkeit auf die direkte Prüfung einer Information bezieht, meint die indirekte Nachprüfbarkeit die Prüfung einer Berechnungsmethode, um das Ergebnis dieser Berechnung kontrollieren zu können (Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, 10. Aufl., S. 109).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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