Tz. 89

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Wie IAS 39 benennt auch der IFRS für KMU Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Abschnittes 11, da die entsprechenden Finanzinstrumente in anderen Abschnitten geregelt sind. Hierunter fallen (vgl. IFRS für KMU (2015) 11.7):

  • Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures; geregelt in den Abschnitten 9, 14 bzw. 15;
  • Rechte und Verpflichtungen eines Arbeitgebers aus Altersversorgungsplänen; geregelt in Abschnitt 28;
  • Leasingverhältnisse, auf die Abschnitt 20 Leasing oder IFRS für KMU (2015) 12.3 (f) anzuwenden ist; hierbei ist zu beachten, dass die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des Abschnitts 11 auf Forderungen des Leasinggebers Anwendung finden;
  • Finanzinstrumente, die die Definitionskriterien für Eigenkapital des Unternehmens erfüllen; Verweis auf Abschnitt 22;
  • Finanzinstrumente, Verträge und Verpflichtungen, die unter die Vorschriften des Abschnitts 26 zu anteilsbasierten Vergütungen fallen;
  • Erstattungsansprüche gemäß Abschnitt 21.

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