Tz. 17

Stand: EL 36 – ET: 10/2018

Finanzinvestitionen in Immobilien sind gemäß IAS 40.16 anzusetzen, wenn

  1. es wahrscheinlich ist, dass die künftigen wirtschaftlichen Vorteile, die der Finanzinvestition zuzurechnen sind, an das Unternehmen fließen werden, und
  2. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich festgestellt werden können.
 

Tz. 18

Stand: EL 36 – ET: 10/2018

Zur Überprüfung der Gültigkeit des ersten Kriteriums muss der Sicherheitsgrad des Nutzenzuflusses auf Basis der verfügbaren Daten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes geschätzt werden. Das zweite Kriterium ist üblicherweise leicht zu erfüllen, weil entweder der Kauf die Anschaffungskosten zu identifizieren erlaubt oder bei Selbsterstellung die Herstellungskosten durch Rückgriff auf Geschäftsvorfälle mit Dritten für den Erwerb von Material, Arbeitskraft und andere Produktionsfaktoren verlässlich ermittelt werden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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