Tz. 150

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die Kategorie der historischen Kosten (historical cost) basiert auf Kosten, welche im Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entstanden sind. Im Gegensatz zu aktuellen Werten bilden die historischen Kosten keine Wertschwankungen ab. Dennoch sind sie im Zeitverlauf zu aktualisieren, um zB den ökonomischen Werteverzehr und etwaige Wertminderungen von Vermögenswerten (asset) oder die vertragsgemäße Erfüllung von Schulden (liabilities) abzubilden (CF.6.7f.).

 

Tz. 151

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Bei Vermögenswerten (assets) stellen die historischen Kosten (historical cost) den Betrag dar, der beim Erwerb oder bei der Herstellung des Vermögenswertes zuzüglich etwaiger Transaktionskosten anfällt (CF.6.5).

 

Tz. 152

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Bei Schulden (liabilities) ergeben sich die historischen Kosten (historical cost) aus dem Betrag, den der Bilanzierende im Austausch für die Schuld abzüglich der Transaktionskosten erhält (CF.6.5).

 

Tz. 153

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Auf historischen Kosten basierende Bewertungsmaßstäbe vermitteln den Abschlussadressaten Informationen über Jahresabschlussposten, die sich zumindest zum Teil aus im Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entstandenen Kosten ableiten (CF.6.4). Diese Informationen können für die Abschlussadressaten aufgrund ihres bestätigenden Wertes relevant sein. Trotz ihrer Vergangenheitsorientierung können die Informationen aber auch einen vorhersagenden Wert haben. Ein Unternehmen, das einen Vermögenswert zu Marktbedingungen kauft, erwartet üblicherweise, dass der ökonomische Nutzenzufluss aus dem Vermögenswert zumindest den hierfür angefallenen Kosten entspricht. Gleichermaßen erwartet ein Unternehmen, das eine Schuld zu Marktbedingungen aufnimmt, für gewöhnlich, dass der bei Erfüllung der Schuld abfließende ökonomische Nutzen geringer ist als der Nutzen der hierfür erhaltenen Leistung (CF.6.25).

 

Tz. 154

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Der Bewertungsmaßstab der historischen Kosten findet in zahlreichen IFRS Anwendung (zB in IAS 2.10 (Vorräte), IAS 16.30 (Sachanlagevermögen) und IAS 38.74 (Immaterielle Vermögenswerte)).

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