Tz. 26

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Als Finanzinvestition ­gehaltene ­Immobilien Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen u./oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden, jedoch weder zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen noch für Verwaltungszwecke oder zum Verkauf iRd. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens; Zuordnung zu Finanzinvestitionen bereits in der Entwicklungs-/Herstel-

Keine explizite Regelung;

Anwendung allgemeiner Vorschriften, kein gesonderter Ausweis
Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen u./oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden, jedoch weder zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen noch für Verwaltungszwecke oder zum Verkauf iRd. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens; Zuordnung zu Finanzinvestitionen bereits in der Entwicklungs-/Herstel-
 

lungsphase, sofern diese künftige Nutzung beabsichtigt (IAS 40.5ff.)

Zugangsbewertung:

AHK (IAS 40.20)

Folgebewertung:

  • AK-Modell gem. IAS 40.56 (Bewertung richtet sich nach IAS 16, außer in Fällen des IFRS 5) oder
  • Modell des beizulegenden Zeitwerts gem. IAS 40.33ff. mit erfolgswirksamer Erfassung von Wertveränderungen (IAS 40.30ff.)
 

lungsphase, sofern diese künftige Nutzung beabsichtigt (sec. 16.2)

Zugangsbewertung:

AHK (sec. 16.5)

Folgebewertung:

  • Modell des beizulegenden Zeitwerts gem. sec. 16, sofern dieser verlässlich u. ohne übermäßige(n) Aufwand/Kosten bestimmt werden kann; erfolgswirksame Erfassung von Wertveränderungen (sec. 16.7)
  • AK-Modell nach sec. 17, sofern u. solange der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich oder nur unter übermäßigem(n) Aufwand/Kosten bestimmt werden kann (sec. 16.7f.)
 

Gesonderter Ausweis in der Bilanz

(IAS 1.54(b))

Umfassende Angabepflichten

(vgl. IFRS-Komm., Teil C, Anhang I)
 

Gesonderter Ausweis in der Bilanz bei Bewertung zu fortgeführten AK (sec. 4.2(ea) und bei Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (sec. 4.2(f))

Angabepflichten bei Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts (sec. 16):

  • Methoden u. wesentliche Annahmen, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewandt wurden
  • Ermessensentscheidungen
  • Wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag
  • Ausmaß, in dem der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage einer Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter basiert, oder Feststellung, dass derartige Bewertung nicht durchgeführt wurde
  • Existenz u. Höhe von Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit der Immobilien oder der Überweisung von Erträgen u. Veräußerungserlösen
  • Vertragliche Verpflichtungen bzgl. Erwerb, Erstellung, Entwicklung, Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen
  • Anlagespiegel (Angabe der Vergleichsbeträge ist nicht erforderlich), unter gesonderter Angabe von Netto-Gewinnen/-Verlusten aus Bewertung, Erwerben iRv. Unternehmenszusammenschlüssen, Umgliederungen in/aus Sachanlagen u. Vorräten
  • Bei Leasingverhältnissen:

Angaben nach sec. 20 entspr. der Stellung als Leasinggeber bzw. Leasingnehmer (vgl. Tz. 25) (sec. 16.10f., sec. 8.5ff.)

Angabepflichten bei Anwendung des AK-Modells:

Angaben nach sec. 17
Investitionszuschüsse ­u. -zulagen

Verteilung über die ND

(Kürzung der AHK oder gesonderter Passivposten) (IAS 20.12, IAS 20.24)

Zur Definition von Beihilfen der öffentlichen Hand vgl. IAS 20.3 u. SIC-10

Grds. Verteilung über die ND (Kürzung der AHK oder gesonderter Passivposten); in Ausnahmefällen ertragswirksame Vereinnahmung zulässig (GoB)

Stellungnahmen des IDW:

  • Zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen vgl. HFA Stellungnahme 1/1984
  • Zur Bilanzierung privater Zuwendungen vgl. HFA Stellungnahme 2/1996 idF. 2013

Erfolgswirksame Erfassung im Zeitpunkt des Mittelzuflusses oder wenn an eine Leistungsverpflichtung geknüpft, im Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung; keine Verteilung über ND (sec. 24.4)

Zur Definition von Beihilfen der öffentlichen Hand vgl. sec. 24.1 (Glossary of terms)

Angabepflichten:

  • Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden u. Annahmen
  • Ermessensentscheidungen
  • Wichtige zukunftsbezogene Annahmen u. andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag
  • Art u. Betrag der im Abschluss erfassten Zuwendungen
  • Unerfüllte Bedingungen u. andere Erfolgsunsicherheiten im Zusammenhang mit nicht erfolgswirksam erfassten Zuwendungen
  • Hinweis auf andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde (sec. 24.6f., sec. 8.5ff.)

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