Tz. 79

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das Unternehmen sollte die vom Management zur Messung der Zielerreichung und zur Unternehmenssteuerung eingesetzten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren in den MC aufnehmen (PS MC.37). Leistungsmaßstäbe fordert der IASB als quantifizierbare Größen zur Darstellung kritischer Erfolgsfaktoren. Unter Leistungsindikatoren werden hingegen qualitative Ausführungen (narrative evidence) oder Kennzahlen verstanden, welche den Adressaten nur Rückschlüsse auf den Unternehmenserfolg ermöglichen (PS MC.37).

 

Tz. 79a

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Im MC sollte über diejenigen Leistungsindikatoren berichtet werden, die einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besitzen oder von denen das Management einen solchen Einfluss erwartet. Gemäß dem management approach sind dabei nur solche Leistungsindikatoren in den MC aufzunehmen, die regelmäßig in den Entscheidungskalkül des Managements einbezogen werden (vgl. Tz. 36). Diese Leistungsindikatoren können sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur sein. Qualitative Leistungsindikatoren beschreiben zB, wie das Geschäft des Unternehmens organisiert und gesteuert wird. Sie sind also indirekte Indikatoren, um die Leistung eines Unternehmens zu messen. Dagegen sind quantitative Leistungsindikatoren als direkte Indikatoren anzusehen, da sie einen unmittelbaren Rückschluss auf die Unternehmensleistung zulassen (DP MC.36). Dafür eignen sich vor allem segmentspezifische Effizienzkennzahlen und wertorientierte Kennzahlen (Heumann, 2005, S. 7 f.). Dazu gehören auch Angaben zur Forschung und Entwicklung und zu den Kunden des Unternehmens sowie Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen inkl. Antikorruptionsmaßnahmen, kulturellem Engagement und Einhaltung der Menschenrechte durch das Unternehmen. Dazu sollte das Unternehmen auch die vom Management verwendeten sustainable development key performance indicators (SD-KPI) in den MC aufnehmen und erläutern (Schmidt, 2012, S. 81 f.). Wird vom Management ein wertorientiertes Unternehmenssteuerungssystem verwendet, sollten gem. dem management approach auch die hierbei verwendeten Steuerungskennzahlen angegeben werden.

 

Tz. 80

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Das PS MC enthält keine konkreten Hinweise darauf, welche Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren ein Unternehmen in den MC aufnehmen sollte. Indes sollte das Unternehmen branchenübliche Kennzahlen veröffentlichen, die den Adressaten nicht nur einen Zeitvergleich, sondern auch einen zwischenbetrieblichen Vergleich der Leistung des Unternehmens und des Managements ermöglichen (PS MC.39). Das Unternehmen hat zu erläutern, warum die verwendeten Kennzahlen für die Beurteilung der jeweiligen Branche relevant sind. Im PS MC wird keine konkrete Zahl an zu veröffentlichenden Leistungsmaßstäben und Leistungsindikatoren vorgegeben, dh. weder wird eine Mindestzahl noch eine optimale Zahl von Leistungsmaßstäben und Leistungsindikatoren vorgeschrieben (DP MC.138). Nach Ansicht des IASB hat vielmehr das Management des berichtenden Unternehmens zu entscheiden, welche Art von und Zahl an Leistungsmaßstäben und Leistungsindikatoren notwendig sind, um das Geschäft des Unternehmens für die Adressaten verständlich zu machen. Diese Entscheidung sollte das Management auch transparent machen, indem es im MC erläutert, warum die verwendeten Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren für das Unternehmen relevant sind (PS MC.38). Zudem sollte es angeben, wie die vom Unternehmen verwendeten Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren definiert und berechnet werden. Sollte das Management von den IFRS abweichende Kennzahlen in den MC aufnehmen, sollten diese erläutert und deren Einsatz begründet werden. Wurden diese Kennzahlen auf Basis quantitativer Angaben aus der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung berechnet, sollte das berichtende Unternehmen eine Überleitungsrechnung in den MC aufnehmen, die den Zusammenhang des Indikators mit dem IFRS-Abschluss nachweist (PS MC.40). Die vom Unternehmen ausgewählten Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren sind im Zeitablauf grundsätzlich beizubehalten. Werden im Vergleich zum Vorjahr andere bzw. geänderte Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren verwendet, zB aufgrund einer Strategieänderung, ist diese Änderung im MC zu erläutern und zu begründen (PS MC.39).

 

Tz. 81

Stand: EL 29 – ET: 06/2016

Angaben zu den Leistungsmaßstäben und Leistungsindikatoren sowie eventuelle Änderungen sind für die Adressaten hilfreich, um den Grad der Erreichung der Unternehmensziele einschätzen zu können. Vor allem aber vermitteln sie den Adressaten, wie das Management des berichtenden Unternehmens dieses ausrichtet und steuert (PS MC.38).

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